PSD2-Richtlinie für starke Kundenauthentifizierung ab 2021

Im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) gelten seit Jahresanfang strengere Rahmenbedingungen für das Angebot von Online-Zahlungen. Kreditkartenzahlungen können künftig nur noch mittels „Starker Kundenauthentifizierung“ bzw. „2-Faktor-Authentifizierung“ – zum Beispiel mittels zusätzlicher Pin- bzw. Passworteingabe oder Fingerabdruckerkennung an Ihrem Smartphone - durchgeführt werden. Dieser vorgeschriebene „Doppelcheck“ erhöht die Sicherheit bei Online- und Kartenzahlungen und ist verpflichtend umzusetzen.
Kreditkartendaten step-by-step aktualisieren:
1. Loggen Sie sich bitte in der SMATRICS App oder unter https://smatrics.com/customer/login mit Ihren Kundendaten ein.

2. Erneuern Sie unter dem Menüpunkt "Profildaten" unter „Zahlungsdaten ändern“ Ihre Kreditkartendaten.

3. Nach der erfolgreichen Neuhinterlegung ist PSD2 aktiviert und Sie können mit Ihrem Online-Benutzerkonto wie gewohnt Ladungen starten und beenden sowie Details zu Ihren bereits getätigten Ladungen einsehen.
Sollte bis 14.03.2021 keine Neuhinterlegung Ihrer Kreditkartendaten in unserem System erfolgen, können Sie über Ihr Online-Benutzerkonto keine Ladungen mehr durchführen. Eine nachträgliche Reaktivierung ist jedoch jederzeit möglich, indem Sie Ihre Kreditkartendaten einfach neu hinterlegen.
Das Wichtigste im Überblick
Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung und Modernisierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistungsunternehmen. Ihr erklärtes Ziel liegt in der Erhöhung der Sicherheit des Zahlungsverkehrs, der Stärkung des Verbraucherschutzes und der Förderung von Innovationen.
Was ist eine starke Kundenauthentifizierung?
Die starke Kundenauthentifizierung wird auch als Zwei-Faktor-Authentifizierung bezeichnet. Zukünftig muss der Kunde bei einer Online-Transaktion bestätigen, dass er wirklich die Berechtigung hat, mit dem Zahlungsmittel Einkäufe zu tätigen. Dafür werden verschiedene persönliche Indikatoren abgefragt. Zwei der drei nachfolgenden Bereiche müssen abgedeckt werden:
- Wissen – etwas, das nur ich weiß: z.B. Passwort, PIN oder Geheimfrage
- Besitz – etwas, das nur ich besitze: z.B. Mobiltelefon, Wearable Geräte, Token
- Inhärenz – etwas Persönliches, das nur ich bin: z.B. Fingerabdruck, Stimmerkennung, Iriserkennung, Gesichtserkennung
Die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) bringt damit mehr Zahlungssicherheit bei Online-Geschäften, mehr Rechtssicherheit und senkt die Betrugs- und Rückbuchungsquoten.
Quellen & Verweise
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