Elektromobilität: Herausforderung für die Stadtwerke

Mehr E-Autos bedeuten mehr Ladestationen
Je mehr E-Fahrzeuge es gibt, umso größer wird der Bedarf an Ladestationen. Trotz des derzeit geringen Marktanteils von knapp über ein Prozent im Jahr 2018 hatten reine Elektroautos in Deutschland bis Oktober 2019 einen Zuwachs von 89,1 Prozent zu verzeichnen, wie die Website Goingelectric berechnet. Besonders der Monat März sticht mit insgesamt 6.616 Anmeldungen hervor.
Zum Vergleich: Die gesamten Zulassungszahlen im Jahr 2018 von 36.063 wurden 2019 bereits zur Jahresmitte, im Juli, übertroffen. Mehr Elektroautos auf den Straßen erfordern mehr und bessere Ladestationen, denn geladen wird künftig dort, wo geparkt wird. Hier sind die Stadtwerke gefordert.
Stadtwerke bringen Elektromobilität voran
Stadtwerke gehören zu den Pionieren der Elektromobilität. Viele betreiben ihre eigenen Ladenetze und geben zugleich ihre Erfahrungen weiter. So helfen sie Unternehmen und Privatpersonen in der Region bei der Planung und Errichtung der für E-Autos notwendigen Infrastruktur. Dazu gehören ganz unterschiedliche Kundengruppen, wie etwa die Wohnungswirtschaft, die Garagenbetreiber, Flottenbetreiber, Hotelbesitzer, aber auch Privatkunden.
Elektromobilität bringt stetig neue Herausforderungen
Die Thematik befindet sich im kontinuierlichen Wandel. Das Thema „Ladenetz“ ist durchaus komplex und Parameter ändern sich ständig. So treten immer wieder Herausforderungen auf, die Stadtwerke für ihre Kunden bewältigen müssen. Beispielsweise benötigt veraltete Ladeinfrastruktur, die nicht mehr mit der aktuellen Gesetzgebung konform ist, spezielle
Betreuung in Form einer Umrüstung und muss komplexe Zulassungsprozesse durchlaufen.

Tipp
Die meisten Ladesäulen der ersten Stunde arbeiten mit Wechselstrom. Um den Wünschen der eigenen Mitarbeiter und Kunden nach möglichst kurzen Ladezeiten entgegenzukommen, sollte zumindest ein Teil der Ladestationen – abhängig vom Standort – mit Gleichstrom betrieben werden, um die Ladezeiten zu verringern. Die Umrüstung wirft eine Reihe von Fragen auf, für deren Lösung neue Erfahrungen und Fertigkeiten gebraucht werden.
Gesetzeskonforme Abrechnung als besondere Herausforderung
Viele Ladesäulenbetreiber haben den Strom bisher verschenkt – und tun es noch immer. Damit wird der Betrieb jedoch zum Verlustgeschäft, was langfristig nicht erstrebenswert ist. Zumal die Anlagen auch Wartungskosten verursachen, die das Budget zusätzlich belasten.
Der Weg zur Umrüstung auf ein kostenpflichtiges System geht mit einigen Herausforderungen einher.
Neue Abrechnungstechniken sind verpflichtend eichrechtskonform zu gestalten, und es müssen valide IT-Systeme den Abrechnungsprozess durchführen und überprüfen. Gerade die Eichrechtskonformität hat hier besondere Tücken. Die Abrechnung der elektrischen Energie für Privatkunden ist in Deutschland nur in kWh erlaubt. Messgeräte für Gleichstrom, die dem deutschen Eichrecht entsprechen, sind gerade erst auf den Markt gekommen oder zum Teil noch in der Entwicklung, was die eichrechtskonforme Umrüstung um ein Vielfaches erschwert.
Planungsgeschäft umfasst auch rechtliche Beratung
Um im Planungsgeschäft erfolgreich zu bestehen, müssen Betreiber umfassende Kenntnisse des sich schnell ändernden Hardware-Markts haben. Sie müssen auch Fragen zu Umsetzungskonzepten beantworten können.
Neben den technischen Fragen müssen sie für ihre gewerblichen Kunden zudem komplexe rechtliche Belange klären – dies erweist sich oft als große Herausforderung. So hat laut deutschem Recht der Ladesäulenbetreiber im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Stromsteuerrecht die Pflichten eines Lieferanten zu erfüllen, im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gilt er aber als Letztverbraucher.
Rechtslage noch nicht gesichert
Hinzu kommen weitere gesetzliche Fragen, die bereits relevant, aber derzeit noch gar nicht endgültig gelöst sind, wie etwa das EnWG § 14. Danach zahlen Verbraucher im Bereich der Niederspannung ein reduziertes Netzentgelt, wenn sie ihren Verbrauch netzdienlich anpassen und sich nach den Erfordernissen des Netzes steuern lassen. Doch seit dem Erlass im Jahr 2016 fehlt eine Verordnungsermächtigung mit genauer Ausgestaltung. Ein entsprechender Gesetzestext wird nun frühestens 2020 erwartet.
Komplexes Eichrecht
Auch das zuvor erwähnte Eichrecht gilt in seiner Komplexität bei vielen Betreibern als Hürde auf dem Weg zu einem professionellen E-Angebot. Jede Ladestation, die in Deutschland verkauft wird, unterliegt dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Dieses fordert neben der Mess- und Eichverordnung (MessEV): Wer Strom über Kilowattstunden abrechnet, braucht eine Anlage, die diesem Eichgesetz entspricht.
Die Gesetzgebung schreibt weiter vor, dass in Deutschland nur noch Ladesäulen betrieben werden dürfen, die dem Eichgesetz entsprechen. Bestehende Anlagen dürfen unter bestimmten Umständen weiterbetrieben werden, müssen aber nachgerüstet werden.
Ressourcenschonende Unterstützung durch SMATRICS
Unterstützung und Expertise von außen in diesem Bereich sind sinnvoll und ressourcenschonend, um individuell auf die sich verändernden Prozesse und Rechtslagen eingehen zu können. Es gilt, den Kunden optimal und ohne große Zeitverzögerung darauf vorzubereiten – in Form von Beratung oder ganzheitlichen Lösungen, die sich gezielt mit dem Wandel mitbewegen und weiterentwickeln.
Fazit
Das Planungsgeschäft für Elektromobilität ist komplex und die äußeren Bedingungen ändern sich schnell. Es gilt nicht nur Fragen in Sachen Hardware zu klären, sondern auch rechtliche Beratung zu liefern. Insbesondere der Umstieg auf kostenpflichtige Systeme birgt einige Herausforderungen. Um optimal auf die sich verändernden Prozesse eingehen zu können, ist es deshalb sinnvoll, sich Expertise von außen einzuholen.
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