E-Auto Förderung in Deutschland: Erhöhter Umweltbonus

NEUE FÖRDERHÖHE
Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, sollten allein in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein. Deshalb wurde am 4. November 2019 die Erhöhung des Umweltbonus beschlossen. Die neue Förderhöhe des Umweltbonus tritt nach Verzögerung mit 19. Februar 2020 in Kraft. Die Prämie wurde für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von weniger als € 40.000,- von € 4.000,- auf € 6.000,- pro Fahrzeug erhöht. Elektroautos aus der Premium-Kategorie mit einem Netto-Listenpreis zwischen € 40.000,- und € 65.000,- werden künftig mit € 5.000,- gefördert.
Des Weiteren steigt auch die Förderung für Plug-in-Hybride. Bei einem Netto-Listenpreis von bis zu € 40.000,- wurde die Prämie von € 3.000,- auf € 4.500,- erhöht. Für PHEV mit einem Netto-Listenpreis zwischen € 40.000,- und € 65.000,- gibt es nun € 3.750,-, statt der erwarteten € 4.000,-.
RÜCKWIRKEND WIRKSAM
Alle genannten Fördersätze sind auch rückwirkend anwendbar. Für Fahrzeuge (BEV & PHEV), welche nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden, sind laut dem Wirtschaftsministerium die neuen Fördersätze geltend. Diese können nachträglich beim BAFA beantragt werden.
ZEITRAUM DER FÖRDERUNG
Der erhöhte Umweltbonus gilt bis zum 31. Dezember 2025, es sei denn, der Fördertopf von 2,09 Milliarden Euro ist früher ausgeschöpft. Die Aufteilung des Umweltbonus bleibt unverändert. Der Bund und die Automobilhersteller finanzieren jeweils die Hälfte der Förderung.
UMWELTBONUS FÜR GEBRAUCHTFAHRZEUGE
Mit der ersten Förderung von jungen, gebrauchten Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden setzt Deutschland einen Meilenstein in der Förderung der emissionsfreien Mobilität. Die Förderhöhe für gebrauchte Elektroautos beläuft sich auf € 5.000,- und für gebrauchte Plug-in-Hybride auf € 3.750,-.
Folgende Richtlinien müssen eingehalten werden:
- Das Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein
- Das Fahrzeug darf eine maximale Laufleistung von 15.000 km aufweisen
- Das Fahrzeug darf noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein
- Der Fahrzeugpreis darf 80% des BAFA-Listenpreises nicht überschreiten, d.h. das Fahrzeug darf maximal einen Netto-Preis von € 52.000,- aufweisen.
BEISPIEL GEBRAUCHTWAGENKAUF NISSAN LEAF

NEUES ANTRAGSVERFAHREN
Mit der Einführung der erhöhten Förderprämie, tritt auch ein neues Antragsverfahren in Kraft. Bisher war es möglich die Förderung nach Kauf und vor der Erstzulassung zu beantragen. Dies geht nun nicht mehr.
Um das Verfahren der Antragstellung zu optimieren, ist eine Antragstellung nun ausschließlich für zugelassene Fahrzeuge möglich. Diese Änderung ermöglicht dem Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen bereits mit Antragsstellung einzureichen.
Förderanträge, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 18. Februar 2020, 16:00 Uhr, beim BAFA eingegangen sind, werden mit der neuen Förderhöhe bemessen.
Das Fahrzeug muss spätestens neun Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides zugelassen worden sein. Des Weiteren muss der Verwendungsnachweis elektronisch beim BAFA eingereicht werden. Hierfür gilt es, den Zeitrahmen von 10 Monaten ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zuwendungsbescheides zu beachten. Mehr Informationen
ALLE INFORMATIONEN ZUSAMMENGEFASST
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
- Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.
- Das Fahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) stehen.
- Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.
- Das Elektromobilitätsgesetz vom 12. Juni 2015 definiert erstmals Elektrofahrzeuge - und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.
- Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle.
- Plug-In-Hybride kombinieren einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden.
- Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen.
- Bei einem maximalen Nettolistenpreis von € 40.000,- wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge um 50 Prozent auf € 6.000,- und für Plug-In-Hybride auf € 4.500,- angehoben.
- Über einem Nettolistenpreis von € 40.000,- wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge € 5.000,- und für Plug-In-Hybride € 3.750,- betragen.
- Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.
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Junge gebrauchte Elektroautos werden mit € 5.000,- Umweltbonus gefördert. Das Fahrzeug darf eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometer nicht überschreiten und darf maximal vor 12 Monate erstzugelassen worden sein.
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Für gebrauchte Plug-in-Hybridfahrzeug eine Förderung von € 3.750,-. Des Weiteren dürfen Plug-in-Hybridfahrzeuge nicht mehr als 50g CO2 pro Kilometer ausstoßen.
Der Antrag ist ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge beim BAFA.
Es müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Kopie der Rechnung
- Zulassungsnachweis (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) lautend auf den Antragsteller
Die Frist für die Einreichung der vollständigen Unterlagen beträgt einen Monat nach Eingang des Antrags beim BAFA.
Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers erfolgt nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und deren Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.
Die 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen tritt am 19. Februar 2020 nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
E-Auto Förderung in Österreich
SMATRICS hat für Sie auch die Elektroauto Förderung in Österreich zusammengefasst. In folgenden Artikeln finden Sie jeweils alle Details für Private und für Unternehmen.
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