01.07.2021

Deutsches Schnellladegesetz als Grundlage für 1.000 neue Ladestandorte

Der Entwurf der deutschen Bundesregierung für ein Schnellladegesetz wurde im Mai vom Bundestag beschlossen. Dieses Gesetz schafft eine Grundlage für den Ausbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und zuverlässigen Schnellladenetzes. Unternehmen sollen durch eine Ausschreibung die Möglichkeit haben, in schnelles Laden zu investieren und langfristig in das Geschäftsfeld einzusteigen. In diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen Überblick.
© bmvi

Ziel des Schnellladegesetzes: ein Schnellladepunkt in 10 Minuten

Im ersten Quartal 2021 war in Deutschland jedes fünfte neu zugelassene Fahrzeug elektrisch. Hand in Hand mit der steigenden Zahl an E-Autos geht die Bereitstellung der dafür benötigten Ladeinfrastruktur. Die deutsche Bundesregierung möchte daher vorausschauend handeln und ein Schnellladenetz in Deutschland aufbauen.

Ausschreibung: 1000 Standorte

Auf Basis des Gesetzes werden 1.000 Schnelllade-Standorte – auch „Ladeparks“ genannt – mit 150 kW Leistung je Ladepunkt ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt dabei in mindestens 18 regionalen Losen, darunter auch kleinere Bereiche mit rund 20 Standorten.

Die Lose setzen sich immer aus wirtschaftlich sehr attraktiven Standorten (in Ballungsräume, entlang von Hauptverkehrsadern) und regionaleren Standorten zusammensetzen. So werden nicht nur lokale Monopole verhindert, sondern auch die flächendeckende Errichtung durch verschiedene Betreiber garantiert. Auf die Lose können sich einzelne Unternehmen, aber auch Konsortien bewerben. Den Auftrag erhält immer jener Bewerber mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Ausschreibung soll noch im Sommer 2021 erfolgen.

 

Webinar Schnellladegesetz hier downloaden

Mindestanforderungen an die Schnellladestandorte

  • Nutzerfreundlichkeit: Die Ladestation muss physisch und digital leicht auffindbar sein. Eine Beschilderung, Beleuchtung und ein Belegstatus müssen vorgewiesen werden.
  • Technische Mindestanforderungen: Die Ladepunkte müssen 150 kW Nennladeleistung bereitstellen. Auf dem Display müssen Ladepreis, geladene Energiemenge auf Deutsch und Englisch gut lesbar aufscheinen.
  • Netzanschluss: Der Netzanschluss soll das Laden an allen Ladepunkten gleichzeitig ermöglichen.
  • Bauliche Mindestanforderungen: Die Stationen sollen ein Dach haben und ein WC-Zugang soll in der Nähe sein, sofern möglich.
  • Umweltverträglichkeit: Der Strom für die Ladestationen muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Fazit

Wenn Sie mit Ihrem E-Mobilitätsprojekt starten, stehen wir Ihnen als 360°-Dienstleister zur Seite: von der Projektierung über die Errichtung über den laufenden Betrieb bis zur Abrechnung der Ladungen. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich von Ladeinfrastruktur sowie Ultraschnellladeinfrastruktr beraten und unterstützen wir Sie bei allen Aufgaben entlang der e-mobilen Wertschöpfungskette – auf Wunsch auch gerne in Ihrem Namen.

Quellen & Relevante Links

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