Investitionsprämie - Doppelter Zuschuss für Errichtung von Ladeinfrastruktur

Die Coronakrise stellt die nationale und internationale Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Ökonome und verschiedenste Branchenkenner rechnen mit bis zu drei Jahren, bis sich die österreichische Wirtschaft von den Auswirkungen erholt hat und auf den ursprünglichen Wachstumspfad, wie er vor dem Ausbruch von Covid-19 bestand, zurückkehrt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Staat und die Politik Maßnahmen setzen, um Unternehmen zu unterstützen und Investitions- und Kaufkräfte wieder anzukurbeln.
„Wir müssen Maßnahmen setzen, damit Investitionen vorgezogen werden“, so Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) im Rahmen der ORF Pressestunde.
DOPPELTER ZUSCHUSS IN BEREICHEN DIGITALISIERUNG, ÖKOLOGISIERUNG & GESUNDHEIT
Mit der neuen COVID-19 Investitionsprämie wird ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen.
Die Investitionsprämie beläuft sich auf eine allgemeine Grundprämie von 7 Prozent. Für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Life Science/Gesundheit und Nachhaltigkeit wird die Prämie sogar von 7 Prozent auf 14 Prozent verdoppelt – dazu zählen auch Investitionen in Sachen Elektromobilität. Explizit von der Investitionsprämie ausgenommen sind vor allem klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.
„Nach der Pandemie wird es darum gehen, die Wirtschaft nachhaltig und verantwortungsvoll wiederaufzubauen. Klimaschutz und damit auch Elektromobilität müssen weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen!“ so auch SMATRICS Geschäftsführer Hauke Hinrichs. „Jetzt ist die richtige Zeit, um Investitionen zu tätigen.“
ELEKTROMOBILITÄT: CHANCE FÜR UNTERNEHMEN
Gerade jetzt sind Klimaschutz und Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung und der Wunsch nach einem „grünen Wiederaufbau“ der Wirtschaft sind präsenter als je zuvor. Elektromobilität nimmt hier eine wichtige Rolle ein. Mit zahlreichen Förderpaketen unterstützt und forciert die österreichische Bundesregierung zum Beispiel den Kauf von Elektrofahrzeugen oder auch die Errichtung von elektrischer Ladeinfrastruktur.
Unternehmen und Einrichtungen, die jetzt in Elektromobilität investieren, beweisen nicht nur, dass sie sich am Puls der Zeit bewegen, sondern sichern sich auch staatliche Zuschüsse und Förderungen und sparen somit Kosten. Außerdem profitieren Mitarbeiter- und Kundenbindung, wenn Sie Ihren Standort mit E-Ladestationen attraktiver machen. Durch das neue, zukunftsrelevante Geschäftsfeld lassen sich – sofern Ihre Ladepunkte öffentlich zugänglich sind – auch zusätzliche Einnahmen generieren.
DETAILS ZUR ANTRAGSSTELLUNG
Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ startet mit 1. September 2020, Anträge konnten bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, wurde vom 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021 verlängert. Zuständig für die Abwicklung der Förderung ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).
Update 11. August 2020
Förderungsrichtlinie „COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen“ tritt mit 11. August 2020 in Kraft
Good News: Die Anschaffung von E-Fahrzeugen und die Errichtung von Ladestationen (unter der Voraussetzung von Grünstrom) werden mit bis zu 14% gefördert.
Details dazu finden Sie im Gesetz bzw. in der Richtlinie.
Update 01. März 2021
Verlängerung der ersten Umsetzungsschritte auf 31. Mai 2021, Frist der Antragstellung war der 28. Februar 2021
Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:
- Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
- Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate
Details dazu finden Sie auf der Seite des Austria Wirtschaftsservice.
Hier haben wir einige wichtige Informationen der Investitionsprämie für Sie zusammengefasst:
- Im Zusammenhang mit der Investition müssen erste Maßnahmen zwischen dem 01. August 2020 und dem 31. Mai 2021 gesetzt werden. Dazu zählen Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn. Vor dem 01. August 2020 darf keine erste Maßnahme gesetzt werden. Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.
- Grenzen für förderungsfähige Investitionen: Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt. Das maximale förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen bzw. pro Konzern.
- Anträge können ab 01. September 2020 bis spätestens 28. Februar 2021 über die elektronische Anwendung aws Fördermanager gestellt werden.
Mehr zum Thema Förderungen haben wir hier auf einen Überblick zusammengefasst.
SMATRICS UNTERSTÜTZT SIE IN IHREM E-MOBILITÄTSPROJEKT
Nach Bewilligung Ihrer Förderung steht Ihnen SMATRICS als umfassender Dienstleister für Ladenetze und -stationen zur Verfügung: von der Projektierung über die Umsetzung und den laufenden Betrieb bis zur Abrechnung. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich von Ladeinfrastruktur sowie auch Schnell- und Ultraschnellladeinfrastruktr unterstützen wir Sie, Ihr E-Mobilitätsprojekt erfolgreich umzusetzen. Sie kümmern sich um die Fördereinrichtung, SMATRICS übernimmt die übrigen Themen – auf Wunsch auch im Hintergrund in Ihrem Namen.
Bleiben Sie dran!
Mit dem SMATRICS E-Blog erhalten Sie die spannendsten E-Mobility News immer vor allen anderen.