Elektroautos als Firmenwagen in Österreich - Ihr Startvorteil

Keine NoVa und keine motorbezogene Versicherungssteuer
Elektrisch oder elektrohydraulisch betriebene Fahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Damit sparen Sie einen signifikanten Prozentsatz der Anschaffungskosten, desweiteren müssen Sie keine motorbezogene Versicherungssteuer zahlen und sparen hier zusätzlich Kosten.
Glückliche Mitarbeiter - grösserer Unternehmenserfolg
Zufriedene Mitarbeiter tragen, zahlreichen Studien zufolge, maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei, erhöhen die Produktivität des Unternehmens, steigern den Erfolg im Vertrieb und sind kreativer. Ein Dienstwagen fungiert für viele Unternehmen als beliebte Gehaltsnebenleistung. Wie wäre es, wenn sich ein Dienstwagen nicht nur positiv auf das Engagement Ihres Mitarbeiters, sondern auch auf Ihr Unternehmen auswirken würde?
Steuererleichterungen für Mitarbeiter
Mit dem Argument des Steuervorteils lässt sich außerdem beim CFO punkten. Denn steuerlich lohnt sich ein Verbrenner-PKW als Dienstwagen nicht bei jedem. Alle Verbrenner-Modelle mit einem CO2-Emissionswert unter 124g/km (z.B.: Audi A4, VW Golf usw.) unterliegen einem Sachbezug in Höhe von 1,5 Prozent des Kaufpreises, für Fahrzeuge mit mehr als 141g/km WLTP (seit 1.4.2020) bzw. 130g/km NEFZ (bis 31.3.2020) beträgt der Sachbezug sogar 2 Prozent. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen PKW auch für private Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, so wird beim Arbeitnehmer die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer sowie die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung um einen Sachbezug erhöht. Die Höhe des Sachbezugs richtet sich dabei nach den tatsächlichen Anschaffungskosten des PKW und nach den tatsächlich privat gefahrenen Kilometern. Mehr dazu finden Sie auf der Seite der WKO.
Ganz anders ist dies bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen (wie u.a. BMW i3, Renault ZOE, Hyundai Ioniq, Nissan Leaf, VW e-Golf usw.). Hier entfällt der Sachbezug seit 1.1.2016 vollständig.
Sparpotential bei Entfall des Sachbezugs
Wer sich als Dienstwagen für ein Elektroauto entscheidet, zahlt bei dessen privater Nutzung keinen Sachbezug. Der Sachbezug wird von den tatsächlich anfallenden Anschaffungskosten inkl. Ust und NoVA berechnet und beträgt maximal 960 Euro (2 Prozent).
Je nach Modell und den damit verbundenen Emissionen können das bis zu € 11.500,- jährlich sein! Fahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor, sogenannte Plug-In-Hybride, sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig. Vom Entfall des Sachbezuges profitiert nicht nur der Arbeitnehmer, auch der Arbeitgeber spart die damit verbundenen Lohnnebenkosten – eine WinWin Situation für beide Seiten.
Steuererleichterung für Unternehmen
In Österreich werden Fahrzeuge mit emissionsarmem Antrieb wie Elektro- oder Wasserstoff-Autos steuerlich bevorzugt. Beim Kauf entfallen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie die motorbezogene Versicherungssteuer, die sogenannte „KFZ-Steuer“, zur Gänze. Zusätzlich werden im Rahmen einer Förderaktion des Bundes Elektroautos mit bis zu 5.000,- € subventioniert. Außerdem sind unternehmerisch genutzte PKW mit einem CO2- Emissionswert von 0g/km und einem Anschaffungspreis von bis zu 40.000,- € seit 1.1.2016 gänzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Im Falle eines Anschaffungswertes zwischen 40.000,- € und 80.000,- € trifft dies anteilsmäßig zu.
Mit dem Elektroauto Steuerrechner können Sie Ihre Einsparungen direkt selbst ausrechnen:
Auch in Deutschland wurden die Förderungen mit Juli 2020 erhöht, alles dazu lesen Sie hier.
Fazit
Ein Elektroauto als Firmenwagen ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern rentiert sich auch für MitarbeiterInnen und Unternehmen. Mit einem Elektroauto als Firmenwagen in Österreich zahlen Sie deutlich weniger Steuern als für ein vergleichbares Auto mit reinem Verbrennungsmotor. Auf kurzen Stadtfahrten reduziert Elektromobilität nicht nur tonnenweise CO2. Hier spart das E-Auto vor allem Energiekosten und damit bares Geld. Reine Elektrofahrzeuge sind 3 bis 4-mal so effizient wie konventionelle Kraftfahrzeuge und verbrauchen damit wesentlich weniger Energie. Schon bei 9.000 Kilometern im Jahr liegt die Kostenersparnis nach 8 Jahren bei rund 2.500 Euro, bei mehr Kilometern im Jahr entsprechend höher. Kommt ein Elektroauto als Firmenwagen in Frage, sollte dieses vom Steuerberater überprüft werden.
* Alle Angaben ohne Gewähr.
**Durch den Ankauf eines E-Fahrzeuges vermindert sich durch die Ersparnis beim Sachbezug – im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug – die Bemessungsgrundlage Ihrer Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die Höhe der monetären Ersparnis ist abhängig von Ihrem Lohnsteuer- und Sozialversicherungstarif.
Quellen:
https://www.oesterreich.gv.at, https://www.volkswagen.at, https://www.nissan.at, Austrian Mobile Power, WKO