Elektroauto Förderungen für Unternehmen

Wer wird gefördert?
Zur Förderung einreichen können:
- alle Unternehmen,
- sonstige unternehmerische Organisationen,
- öffentliche Gebietskörperschaften,
- Vereine,
- konfessionelle Einrichtungen (z.B. Kirchen, kirchliche Kindergärten/Schulen/Spitäler/...).
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht), sowie der Kauf und die Errichtung von Ladeinfrastruktur.
Förderung für Elektroautos und Nutzfahrzeuge
Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten eine Förderung von € 3.000,- pro Fahrzeug. Plug-In-Hybride sowie Range Extender und Reichweitenverlängerer bekommen € 1.500,-. Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus der Autoimporteure und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext auf der Rechnung. Plug-In-Hybrid-Modelle mit Dieselantrieb sind von der Förderung ausgenommen.
Förderquellen
Prinzipiell wird zwischen 3 Förderquellen unterschieden:
1. Bund
2. Fahrzeughersteller
Aktuell beträgt der Zuschuss € 1.500,- seitens der Fahrzeugimporteure und € 1.500,- vom Bund bei vollelektrischen Fahrzeugen.
3. Bundesländer
Die Förderung unterscheidet sich je nach Bundesland und Wohnort. In den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Niederösterreich ist die Fördersumme noch höher. So können bis zu € 5.200,- inklusive Ladestation ausgeschüttet werden. Das zeigt, dass diese Bundesländer ein besonderes Augenmerk auf den Ausbau von Elektromobilität legen.
Voraussetzungen für die Förderung
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PKW: Fahrzeuge mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender werden für die Förderung zugelassen. Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen.
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Preis: Der Brutto-Listenpreis des PKW (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf € 60.000,- nicht überschreiten.
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Rechnungsdatum: Das Rechnungsdatum muss nach dem 01.01.2019 liegen und die Rechnung darf bei der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
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Mobilitätsbonus der Autoimporteure: Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus der Autoimporteure und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag. Diesen finden Sie im Informationsblatt.
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Strom: Es gilt zu beachten, dass eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern gewährt wird. Wer bei SMATRICS lädt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denn an allen SMATRICS Ladestationen wird ausschließlich CO2-freier Strom aus erneuerbaren Energien geladen.
In zwei Schritten zur Förderung
In 2 Schritten können Unternehmen die Förderung einreichen.
1. Schritt ist die Registrierung:
Der Antragssteller muss sich online registrieren (ab 1.3.2019). Die Registrierung ist bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. Nach erfolgreicher Registrierung sind die Förderungsmittel für das/die Fahrzeug/e reserviert. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Zugangs-Link zur Antragsstellung, welcher 24 Wochen ab Registrierung gültig ist. Innerhalb dieser 24 Wochen müssen die Lieferung, Bezahlung und Zulassung der Fahrzeuge und die Antragsstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollten Sie daher erst dann durchführen, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des PKW innerhalb der 24-wöchigen Frist möglich ist und alle dafür notwenigen Unterlagen vorliegen.
2. Schritt ist die Antragsstellung:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie online den Förderantrag stellen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Rechnungskopien,
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung,
- Zulassungsbescheinigung,
- im Fall einer Leasingfinanzierung den Leasingvertrag und
- eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach positiver Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Förderung in der Regel binnen 8 Wochen.
Detaillierte Informationen zur Förderung für Betriebe finden Sie hier.
Förderung von Ladeinfrastruktur
Nicht nur der Kauf eines neuen E-Autos wird unterstützt, sondern es wird auch im Zuge des Kaufs eines Elektro-Fahrzeuges die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie E-Logistik für große Flotten, E-Busse und E-Nutzfahrzeuge gefördert.
Je nach Typ beträgt der Bonus zwischen € 200,- und € 20.000,- pro Ladestelle.
Hier eine detaillierte Auflistung:
- € 200,- pro Ladestelle für Normalladen an Wallbox oder Standsäule mit Wechselstrom bis 3,7 kW (230V, 16A); Voraussetzung: öffentliche Zugänglichkeit
- € 200,- pro Ladestelle für Normalladen an Wallbox mit Wechselstrom von mehr als 3,7 kW bis 22 kW (400V, 32A); Voraussetzung: öffentliche Zugänglichkeit
- € 1.000,- pro Ladestelle für Normalladen an Standsäule mit Wechselstrom von mehr als 3,7 kW bis 22 kW (400V, 32A); Voraussetzung: öffentliche Zugänglichkeit
- € 2.000,- pro Ladestelle für Beschleunigtes Laden mit Wechselstrom oder Gleichstrom von mehr als 22 kW bis 43 kW (400V, 63A); Voraussetzung: öffentliche Zugänglichkeit
- € 10.000,- pro Ladestelle für Schnellladen mit Wechselstrom von mehr als 43 kW oder Gleichstrom von ≥50 kW (500V, ≥125A); Voraussetzung: öffentliche Zugänglichkeit
- € 20.000,- pro Ladestelle für DC Schnellladestationen für Nutzfahrzeuge ≥150 kW Abgabeleistung; Voraussetzung: nur in Kombination mit Ankauf von E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus
SMATRICS bietet Ihnen umfassende Ladelösungen für Ihre Anforderungen - von den Ladestationen selbst über deren Installation, den Betrieb und das Kundenmanagement inkl. Abrechnung. Auch bei der Konzeption Ihres individuellen Ladeinfrastrukturkonzeptes stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Sie interessieren sich für eine individuelle Lösung für Ihr Unternehmen? Dann informieren Sie sich in unserem kostenlosen Leitfaden, welche Möglichkeiten es gibt und worauf bei der Anschaffung von Ladeinfrastruktur für das Unternehmen zu achten ist.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Mehr zum Thema Förderungen haben wir hier auf einen Überblick zusammengefasst. SMATRICS stellt außerdem eine Übersicht zu den Förderungen in Österreich und Deutschland für Betriebe zur Verfügung.