14.04.2021

300 Millionen Euro Förderung für Ladestationen in Deutschland

Eine neue Förderung des deutschen Bundesverkehrsministeriums kann ab dem 12. April beantragt werden. Mit der Fördersumme von 300 Millionen Euro soll die Errichtung von öffentlich zugänglichen E-Ladestationen intensiviert werden. Damit will Deutschland einen Beitrag zur Senkung von CO₂-Emissionen leisten und auch klein- und mittelständische Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise unterstützen. Wie auch Ihr Unternehmen diese Förderung beantragen kann, hat SMATRICS für Sie in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.
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Ladestationen werden mit bis zu 80% gefördert

Mit der Richtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des deutschen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird eine neue Förderung für öffentliche Ladeinfrastruktur bereitgestellt. Die Richtlinie besagt, dass die Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung von Ladepunkten und Netzanschlüssen förderfähig sind. Bis zu 80% der Investitionskosten werden von der Förderung übernommen.

Jetzt in neue Ladestationen investieren

Die Förderbeträge können pro Ladepunkt von 4.000 Euro bis zu 16.000 Euro betragen. Dabei wird zwischen Normal-Ladepunkten (AC und DC 3,7 bis 22 kW) und Schnell-Ladepunkten (DC 22 bis einschließlich 50 kW) unterschieden. Die Installations- und Aufbaukosten von Netzanschlüssen an die Niederspannung werden mit 10.000 Euro gefördert, von Netzanschlüssen an die Mittelspannung mit 100.000 Euro als Maximalbetrag. Gefördert wird auch die Kombination von Ladeinfrastruktur mit Pufferspeicherbatterien.

 

  • Normal-Ladepunkte (AC und DC 3,7 bis 22 kW) max. 4.000 Euro
  • Schnell-Ladepunkte (DC 22 bis 50 kW) max. 16.00 Euro
  • Anschluss Niederspannungsnetz max. 10.000 Euro
  • Anschluss Mittelspannungsnetz max. 100.000 Euro
  • Pufferspeicher mit Netzanschluss je nach Netzanschluss

 

Wichtig dabei ist, dass die Ladestationen öffentlich zugänglich sind. Bei beschränkt zugänglichen Ladepunkten werden maximal 50 Prozent der Investitionskosten übernommen.

Button für Download des Leitfadens "Richtige Ladeinfrastruktur"

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um einen positiven Förderbescheid zu erhalten, müssen Ad-hoc Lademöglichkeiten, vertragsbasiertes Laden und Roaming bereitgestellt werden. Der Ad-hoc Ladepreis muss dabei am Ladepunkt selbst angezeigt werden. Eine Preisinformation ausschließlich in einer App anzuzeigen ist nicht ausreichend. Eine weitere Voraussetzung ist die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsart.

Wer kann die Förderung beantragen?

Natürliche Personen, klein- und mittelständische Unternehmen und Gebietskörperschaften können die Förderung beantragen. Vor allem Unternehmen des Einzelhandels, des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sollen von der Förderung profitieren.

Wann kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung kann ab 12. April und maximal bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden. Die Errichtung der Ladepunkte muss bis 31. Dezember 2022 stattfinden, ansonsten werden die angefallenen Kosten nicht gefördert.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Um einen Antrag zu stellen, öffnen Sie das Formularsystem „easy-online“, welches über das Förderportal der Bundesrepublik Deutschland abrufbar ist. Klicken Sie hier, um direkt zum Formularsystem zu gelangen.

Anträge müssen laut der Richtlinie

  • rechtsverbindlich unterschrieben,
  • in schriftlicher Form,
  • vollständig, inklusive der im Antragsportal easy-Online erforderlichen Unterlagen,
  • innerhalb von zwei Wochen nach elektronischer Antragstellung bei der BAV eingereicht werden.
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Fazit

Die neue Förderung unterstützt Unternehmen unter der Voraussetzung, dass ausschließlich erneuerbare Energien als Stromquelle dienen und die Preisgestaltung transparent verläuft. Unternehmen können dabei bis zu 80% der angefallenen Investitionskosten decken.

Nach der Bewilligung steht Ihnen SMATRICS als umfassender Dienstleister für Ladestationen zur Verfügung: von der Projektierung über die Errichtung und den laufenden Betrieb der Ladestationen bis zur Abrechnung. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich von Ladeinfrastruktur sowie auch Schnell- und Ultraschnellladeinfrastruktur unterstützen wir Sie, Ihr E-Mobilitätsprojekt erfolgreich umzusetzen. Sie kümmern sich um die Förderung, SMATRICS übernimmt die übrigen Themen. Dann ist der Weg zur eigenen Ladeinfrastruktur nicht mehr weit.

Bleiben Sie dran!

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