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E-Mobilitätsförderungen 2024

Übersicht der Förderungen für Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeuge in Österreich & Deutschland in 2024

Fördermittel im Bereich Elektromobilität werden für alle Unternehmen in Österreich sowie in Deutschland bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen um finanzielle Unterstützung anfragen.

Bitte beachten Sie, dass in unserer Übersicht nicht alle Förderungen des jeweiligen Landes und der jeweils einzelnen Bundesländer angeführt werden. Informieren Sie sich hierfür bitte direkt auf der Seite Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Gemeinde.

E-Mobilitätsförderungen in Österreich

Österreichische Förderungen für E-Mobilität in Unternehmen

Die E‑Mobilitätsförderung 2024 des österreichischen Klimaschutzministeriums, der Automobilimporteure sowie der Zweiradimporteure setzt sich aus dem E‑Mobilitätsbonusanteil des Klimaschutzministeriums und dem Anteil der Automobil- bzw. Zweiradimporteure zusammen.

  • Gefördert wird der Kauf von E-Fahrzeugen für Privatpersonen mit bis zu 5.000 €.
  • Private Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 600 € für Wallboxen bzw. Ladekabel und mit bis zu 1.800 € für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert.
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 € gefördert.
  • Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 2.300 € gefördert.

Mehr Informationen zur E-Mobilitätsoffensive 2024

Die Errichtung eines flächendeckenden Netzes an Ladeinfrastruktur ist für die Zielerreichung der Klimaneutralität 2040 elementar. Das Förderprogramm „LADIN“ unterstützt Unternehmen bei der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur in all jenen Gebieten, die hinsichtlich dieser Infrastruktur derzeit unterversorgt sind.

Mehr Informationen zur Sonderrichtlinie LADIN zur Förderung Ladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten (BMK)

Gefördert werden 80% der Mehrkosten für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und 40% der beihilfefähigen Investitionskosten für die Errichtung e-mobiler Infrastruktur.

Insgesamt stehen 365 Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung.

Mehr Informationen zur Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

Im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2022 wird Ladeinfrastruktur gefördert. Gefördert wird die Errichtung von E-Ladesäulen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.

Öffentlich zugängliche Ladepunkte:

  • AC 11 bis 22 kW → 2.500 Euro
  • DC bis zu 100 kW → 15.000 Euro
  • DC ab 100 kW → 30.000 Euro

Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte:

  • AC 11 bis 22 kW → 900 Euro
  • DC bis zu 50 kW → 4.000 Euro
  • DC 50 bis 100 kW → 10.000 Euro
  • DC ab 100 kW → 20.000 Euro

Mehr Informationen zu Förderungen von Ladeinfrastruktur

Gefördert werden E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). 

  • E-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 bis 2,5 Tonnen → 7.500 Euro
  • über 2,5 Tonnen bis zu 12.500 Euro
  • E-Kleinbusse der Klasse M1 bis zu 12.500 Euro, E-Kleinbusse der Klasse M2 bis zu 24.000 Euro

Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig. In diesen Fällen ist das Datum der Rechnung für die Depotzahlung bzw. Vorauszahlungen ausschlaggebend. 

Mehr Informationen zu Förderungen von E-Nutzfahrzeugen und E-Kleinbussen

Reine E-Autos sind sowohl von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Plug-In-Hybride sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig.

Mehr Informationen zu Ausnahmen von NoVA & motorbezogenen Versicherungssteuern

E-Autos sind vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden.

Mehr Informationen zu Vorsteuerabzügen von E-Fahrzeugen

Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen fällt der Sachbezug (von 1,5 bis 2 Prozent, je nach Fahrzeug) auf Null. Zusätzlich gilt auch für private E-Fahrzeuge, die beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen werden, dass kein Sachbezug vorliegt, sofern der Strombezug am Abgabeort gratis ist.

Mehr Informationen zum Entfall von Sachbezügen

E-Mobilitätsförderungen in Deutschland

Deutsche Förderungen für E-Mobilität in Unternehmen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW.

Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

BMDV (Pressemitteilung), ptj.de (Förderaufruf & FAQ)lis.ptj.de (Antragseinreichung)

Der Umweltbonus in Deutschland fördert folgende Gegenstände:

  • Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges (rückwirkend Zulassung ab 3. Juni 2020
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Bei Vorlage aller Voraussetzungen wird der Umweltbonus in Höhe von 6.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und 4.500 Euro für Plug-In Hybride bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro gewährt. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro wird für rein elektrische betriebene Fahrzeuge ein Umweltbonus in Höhe von 5.000 Euro und für Plug-In Hybride in Höhe von 3.750 Euro gewährt.

Mehr Informationen zum Umweltbonus inkl. Innovationsprämie

Die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte privat genutzt werden, werden monatlich mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. 

Mehr Informationen zur Kfz-Steuer für E-Autos

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