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AGB Online Direct Payment

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online Direct Payment (ODP)

AGB für das SMATRICS „Online Direct Payment“

Stand 31.05.2023

 
1.    Geltungsbereich der AGB

1.1.    Die vorliegenden AGB gelten für das SMATRICS „Online Direct Payment“und kommen zwischen der

SMATRICS GmbH & Co. KG
Europaplatz 2 / Stiege 4, 
1150 Wien, 
Österreich 

E-Mail: info@smatrics.com
Telefon: +43 (0) 1 5322 400
Fax: +43 (0) 1 5322 400 55609
(nachfolgend „SMATRICS“), 
Handelsgerichts Wien
FN 386728 v, 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU67499209,

und dem Kunden zur Anwendung.

1.2.    Allfällige Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden (Unternehmer) haben keine Geltung. Mit Abschluss und Abwicklung der in diesen AGB beschriebenen Leistung wird die Anwendung von Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden ausgeschlossen.

1.3.    Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt, dass das FAGG gemäß § 1 Abs 2 Z 12 FAGG keine Anwendung bei Verträgen unter Verwendung von Warenautomaten findet, daher besteht keine Belehrungspflicht über Rücktrittsrechte und auch kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG.

Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gilt, dass gemäß § 312 Abs 2 Nr 9 BGB kein Rücktrittsrecht besteht.

 

2.    Vertragsgegenstand 

2.1.    Gegenstand dieses Vertrages ist das einmalige Laden eines Fahrzeugs an dem vom Kunden ausgewählten Ladepunkt und das Bezahlen dieser Ladung mittels vorher eingegebener Kreditkarte. (im weiteren gemeinsam „Online Direct Payment“ genannt). Eine Stromentnahme aus Ladestationen zu anderen Zwecken als dem Laden eines Fahrzeugs ist unzulässig.

2.2.    Dieser Vertrag endet automatisch nach Beendigung des Ladevorgangs.

2.3.    Um Online Direct Payment nutzen zu können, muss der Kunde seine E-Mail Adresse und seine Kreditkartendaten angeben und die eingegebene Kreditkarte so gedeckt sein, dass EUR 100,-- reserviert werden können. SMATRICS akzeptiert Kreditkarten von MasterCard oder VISA. Der Kunde sichert SMATRICS zu, dass die eingegebenen Daten korrekt sind und der Kunde berechtigt ist, die Kreditkarte zu belasten.

2.4.    SMATRICS ist berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden sowie Stecker oder Ladestationsbuchsen aus der Ferne zu entriegeln, wenn nicht mehr geladen wird. Weiters ist SMATRICS berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden und zu entriegeln, wenn die nachstehende Ladeordnung nicht eingehalten wird: 

  • Die Straßenverkehrsordnung, die Park- und die Verkehrsordnungen sind einzuhalten.
  • Der Standplatz bei der Ladestation ist spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs des Fahrzeuges frei zu machen und auch sonst nicht zweckwidrig zu nutzen.
  • Der Ladeanleitung ist zu folgen.
  • Die Ladestationen und Ladekabel sind nicht zu beschädigen. Der Kunde hat Schäden an Ladestationen oder Ladekabel an unverzüglich bekannt zu geben. 
  • Mit Ladekabeln an Ladestationen ist so umzugehen, dass davon keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist ein fix an der Ladestation angebrachtes Kabel nach dem Ladevorgang wieder ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verstauen. 
  • Für Kabel, Verbindungsstücke, Adapter, etc. des Kunden wird von SMATRICS keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt SMATRICS bei der Verwendung von nicht genormten Kabeln, Verbindungsstücken, Adaptern etc. keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion der Ladung.
  • Die Ladestationen dürfen vom Kunden nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten benützt werden. Eine Nutzung dieser außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.

2.5.    Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien Standplatzes zum Laden eines Fahrzeugs. Ein über das Laden eines Fahrzeugs hinausgehendes Benutzen von Ladestationen oder von Standplätzen ist unzulässig. 

 

3.    Entgelte

3.1.    Sämtliche angegebenen Entgelte sind Bruttopreise (bei Ladepunkten in Österreich: inklusive 20 % Umsatzsteuer; bei Ladepunkten in Deutschland: inklusive 19% Umsatzsteuer). 

3.2.    Nicht in den angegebenen Entgelten enthalten sind sonstige Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge, sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung unvermeidbar entstehen und zu deren Aufwendung und / oder Tragung SMATRICS auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verpflichtet ist oder wird (wie Kosten aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz). SMATRICS ist berechtigt, diese Kosten – unabhängig von deren Bestand / Höhe bei Vertragsabschluss – an den Kunden zu verrechnen. 

3.3.    Ladeentgelt

3.3.1.    Das Ladeentgelt wird entweder basierend auf der Ladedauer oder basierend auf der vom Kunden bezogener Energie berechnet. Die für den Ladevorgang am jeweiligen Ladepunkt relevante Verrechnungsart und die Entgelte pro Einheit werden dem Kunden bei der Eingabe seiner Daten angezeigt. Als Verrechnungsarten stehen entweder die Verrechnung nach der Dauer des Ladevorgangs oder nach bezogenen Energiemenge (in kWh) zur Verfügung.

3.3.1.1.    Bei Ladevorgängen, die nach der Dauer des Ladevorgangs abgerechnet werden, wird das dem Kunden angezeigte Entgelt für jede angefangene Minute zwischen der Autorisierung durch den Kunden und der Beendigung der Verbindung des Fahrzeugs zur Ladestation, unabhängig davon, wie viel Energie der Kunde in dieser Zeit bezogen hat, verrechnet. Eine für den Kunden günstigere Abrechnungsmethode, insbesondere die sekunden-genaue Abrechnung, ist zulässig.

3.3.1.2.    Bei Ladevorgängen, die nach der bezogenen Energiemenge abgerechnet werden, wird das dem Kunden angezeigte Entgelt für jede angefangene bezogene Kilowattstunde fällig. Für den Kunden günstigere Abrechnungsmethode, insbesondere die wattstunden-genaue Verrechnung, ist zulässig.

Zusätzlich hat der Kunde eine Blockiergebühr für das Blockieren der Ladestation nach den folgenden Maßstäben zu bezahlen: Ab dem Betätigen des Startbuttons durch den Kunden werden die Minuten der Blockierung der Ladestation mitgezählt, solange bis der Kunde die Verbindung des Fahrzeugs zur Ladestation beendet. Die Blockiergebühr wird für jede begonnen Minute der Blockierung verrechnet, wenn der Kunde die dem Kunden angezeigte Dauer für einen Ladevorgang überschritten hat.

3.4.    Sonstige Entgeltbestandteile

3.4.1.    Neben dem Ladeentgelt gemäß Punkt 3.3 können für einen Ladevorgang noch andere Entgeltbestandteile zur Anwendung gelangen, insbesondere eine Startgebühr.

Alle sonstigen Entgeltbestandteile werden dem Kunden ebenso wie das Ladeentgelt bei der Eingabe seiner Daten angezeigt.

3.5.    Ladelimit

3.5.1.    Zur Kostenbremse hat SMATRICS ein Ladelimit konfiguriert. Ist das Ladelimit erreicht, wird der Ladevorgang automatisch beendet.

3.5.2.    Bei einer Abrechnung nach der Dauer des Ladevorgangs ergibt sich für folgende Kategorien von Ladepunkten folgendes Zeitlimit:

  • AC 3,7 kW         24 Stunden,
  • AC 11 kW        24 Stunden,
  • AC 22 kW        10 Stunden,
  • AC 43 kW        10 Stunden,
  • DC 20 kW        10 Stunden,
  • DC 50 kW          2 Stunden,
  • DC 80 kW          1 Stunde,
  • DC 160 kW          1 Stunde und
  • DC 350 kW          1 Stunde.

3.5.3.    Bei einer Abrechnung in Kilowattstunden ist das Ladelimit so konfiguriert, dass das Ladeentgelt zusammen mit allfälligen sonstigen Entgeltbestandteilen den reservierten Betrag von EUR 100,-- nicht überschreitet.
 

4.    Abrechnung, Zahlung

4.1.    SMATRICS übermittelt dem Kunden unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs sowohl einen Zahlungsbeleg, als auch eine Rechnung. Der Endbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.

4.2.    Noch vor der Bestätigung des Ladevorgangsstarts wird auf der angegebenen Kreditkarte ein Betrag von EUR 100,-- zur Zahlung reserviert. Kann der Betrag nicht reserviert werden, so wird der Vorgang automatisch abgebrochen und Online Direct Payment kann nicht in Anspruch genommen werden.

4.3.    Der endgültige zur Zahlung fällige Betrag wird nach Beendigung des Ladevorgangs von der Kreditkarte abgebucht und der gegebenenfalls darüber hinausgehende reservierte Restbetrag wird wieder freigegeben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte ausreichend gedeckt ist, um die Reservierung und im Anschluss die Zahlung durchzuführen.

4.4.    Vom Kunden verursachte Rückläuferspesen: SMATRICS verrechnet die von der Bank tatsächlich verrechneten Rückläuferspesen dem Kunden (ohne Aufschlag) weiter.

 

5.    Haftung und Schadenersatz

5.1.    Die Haftung von SMATRICS für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden und vertraglichen Hauptleistungspflichten – auf EUR 1.500,-- pro Schadensfall beschränkt. Eine Haftung von SMATRICS für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist – außer bei Kunden, die Verbrauchen im Sinne des KSchG sind – ebenfalls ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. 
 

Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gilt folgende Haftungsregelung:
Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet SMATRICS unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SMATRICS nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten und Unmöglichkeit ist die Haftung von SMATRICS auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
 

5.2.    Jeglicher Eingriff in die von SMATRICS zur Verfügung gestellte elektrische Betriebsanlage ist untersagt. SMATRICS haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte oder durch Manipulation der von SMATRICS zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Wallboxen, Installationen und Geräte ist für die Zeit nach Ende des Vertrags ausgeschlossen.
 

5.3.    Der Kunde ist für die technische Sicherheit der von ihm verwendeten Kabel, Buchsen, Adaptern, Zwischenstücke selbst verantwortlich. Es dürfen nur den technischen Sicherheitsnormen entsprechende Teile an die Ladestation angesteckt werden. 
 

5.4.    Die Erbringung von Netzdienstleistungen und / oder Stromliefertätigkeiten und / oder Telekommunikations-Dienstleistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Eine Haftung von SMATRICS (Schlecht- oder Nichterfüllung, Schadenersatz, etc.) ist daher in den Fällen mangelnder Stromversorgung, Netzdienstleistung oder Telekommunikations-Dienstleistungen ausgeschlossen. Netzbetreiber, Telekomdienstleister und Stromlieferanten sind daher keine Erfüllungsgehilfen von SMATRICS. SMATRICS haftet somit auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen.

 

6.    Höhere Gewalt

6.1.    Ist / Sind die Vertragspartei(en) vollständig oder teilweise an der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert, ruhen die wegen höherer Gewalt (teilweise) nicht erfüllbaren Verpflichtungen, bis die Hindernisse, Fehler oder Störungen sowie deren Folgen behoben sind. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich wechselseitig in geeigneter Form über bekannte Fälle höherer Gewalt unverzüglich zu benachrichtigen und über die absehbare Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung zu informieren. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, von Telekominfrastruktur, behördliche Verfügungen und Anordnungen, Epidemien und Pandemien sowie sonstige Umstände, die von der nicht erfüllenden Vertragspartei nicht zu vertreten sind.


7.    Schlussbestimmungen

7.1.    Die Nichtgeltendmachung von Rechten – auch über einen längeren Zeitraum hinweg – bedeutet nicht, dass SMATRICS auf deren Geltendmachung, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, für die Zukunft oder die Vergangenheit (auch nicht schlüssig) verzichtet.

7.2.    Für Klagen gegen Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen oder europarechtlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Für Unternehmer ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht.

7.3.    Es ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und die nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; Weiter- oder Rückverweisungen sind ausgeschlossen.
Für Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts von Deutschland, entzogen wird.