ElWG darf Hochlauf des E-Ladeinfrastrukturausbaus nicht bremsen
In einer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (kurz ElWG) betont Hauke Hinrichs, CEO von SMATRICS, die positiven Ansätze, weist aber auch auf Hindernisse für eine zügige Weiterentwicklung der E-Mobilität hin.
„Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird die Weichen für den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur stellen“, sagt Hauke Hinrichs, CEO von SMATRICS. „Wir begrüßen die Schritte zu mehr Transparenz“. Regelungen, wie eine verpflichtende gemeinsame Website zu freien Netzanschlusskapazitäten, werden die Planungssicherheit erhöhen und die Ausbaupläne vorantreiben.
Neu im ElWG ist auch die Definition eines Teils der E-Mobilität als Endkunde – in die auch Ladeinfrastrukturbetreiber fallen. Damit werden in Zukunft bürokratische Hürden abgebaut. Allerdings ist diese Ausnahme nicht für jede Facette der Elektromobilität klar genug geregelt. Denn es muss auch die Zurverfügungstellung von Strom durch Besitzer von Verbrauchsanlagen an Ladeinfrastrukturbetreiber explizit mitberücksichtigt werden.
Dies ist in der aktuellen Definition nicht eindeutig. Das könnte dazu führen, dass Anlagenbesitzer sich aus der Errichtung von Ladestationen zurückziehen. Damit bestünde das Risiko, dass der Ausbau von Ladestationen gehemmt wird, und damit auch die gesamte Dekarbonisierung des Verkehrs.
E-Mobilitäts-Showstopper überarbeiten
Um die Ladeinfrastruktur als das Rückgrat der Mobilität weiterhin zu stärken, sieht SMATRICS Handlungsbedarf. „Wir müssen runter von der Bremse und mit schlanken Prozessen und Transparenz für mehr Tempo beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur sorgen“, betont Hinrichs. Konkrete Beispiele sind:
Bearbeitungszeit von Anträgen und Netzzugängen müssen verkürzt werden
Im Durchschnitt dauert es zwischen zwölf bis 18 Monaten, bis man nach Beauftragung eines Netzangebots den Neuzugang zum Netz erhält. Auch die im ElWG festgesetzten Maximalzeiten bei Netzanfragen werden bei einem Großteil der Anfragen somit nicht gehalten. SMATRICS hat bereits 2023 in ihrem Masterplan eine österreichweite Standardisierung von Prozessen und Umsetzungsregelungen gefordert, um die Errichtung von Infrastruktur zu erleichtern. Die Verteilnetzbetreiber müssen ressourcentechnisch besser ausgestattet werden.
E-Ladestationen aus der Definition als Energiespeicher ausnehmen
Im aktuellen Entwurf des ElWG sind E-Ladestationen in Kombination mit E-Fahrzeugen als Energiespeicheranlagen definiert. Erstens ist dies sachlich nicht korrekt, da die Speicherung ausschließlich im E-Fahrzeug stattfindet und die Ladestation lediglich Instrument zur Energieübermittlung ist. Zweitens würde eine solche Definition ein weiteres Hemmnis für den E-Mobilitätshochlauf darstellen, da Netzbetreiber – die aktuell sowohl Ladeinfrastruktur als auch E-Fahrzeugflotten stellen – nur unter bestimmten Umständen Energiespeicheranlagen halten dürften.
Bevorteilungen durch Konzernstrukturen verhindern
SMATRICS kann eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Elektromobilitätsunternehmen, die mit Netzbetreibern verbunden sind, nicht ausschließen. Information zu verfügbaren Netzleistungen und Ausbaumöglichkeiten von Ladestationen müssen allen Marktteilnehmern jedoch in gleicher Weise und zur gleichen Zeit zur Verfügung stehen. Entsprechende Bestimmungen zur Entflechtung dieser Unternehmensstrukturen müssen in das ElWG einfließen.
Anpassungen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz, die die E-Mobilität mehr in den Fokus nehmen, können maßgeblich dazu beitragen, die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure zu stützen und Österreich für die Mobilitäts- und Energiewende gut aufzustellen.