Allgemeine Geschäftsbedingungen
für SMATRICS Partnertarife (Österreich)
Stand: 01.09.2022
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1. Bestandteile des Vertrags und Änderung der AGB
1.1 Es gelten die Bestimmungen des Angebots- bzw. des Vertragsformulars und der Anlagen, allfällige schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall und die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SMATRICS-Partnertarife (Österreich) (AGB). Diese Regelungen werden zusammen auch als „Vertrag“ bezeichnet.
Allfällige Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden (Unternehmer) haben keine Geltung. Mit Abschluss und Abwicklung eines unter Zugrundelegung dieser AGB abgeschlossenen Vertrags wird die Anwendung von Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden ausgeschlossen.
1.2 SMATRICS ist berechtigt, gegenüber Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, den Vertrag abzuändern. Änderungen der Punkte 2. (Vertragsgegenstand), 9. (Entgelte (Tarife, Bearbeitungsentgelte) und Änderungen der Entgelte), 10. (Abrechnung, Zahlung, Zahlungsverzug, Vertragsstrafe, Sperren des Online-Zugangs) und 15. (Vertragsdauer, Kündigung) sind jedoch nur zulässig, wenn sie den Kunden ausschließlich begünstigen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund entsprechender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erfolgen.
Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die Änderung nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, so erlangt der neue Vertrag zum in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf, Wirksamkeit. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen. Für den Fall des Widerspruchs ist der Kunde jedoch weiterhin verpflichtet, sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen.
1.3 SMATRICS ist berechtigt, gegenüber Kunden, die keine Konsumenten im Sinne des KSchG sind (Unternehmer), den Vertrag abzuändern. Änderungen der Entgelte sind im Rahmen des Punkts 9. AGB zulässig und dort geregelt.
Änderungen des Vertrags werden dem Kunden schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch SMATRICS mitgeteilt. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die Änderung nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, so erlangt der neue Vertrag zum in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf, Wirksamkeit. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen. Für den Fall des Widerspruchs ist der Kunde jedoch weiterhin verpflichtet, sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen.
1.4 Änderungen der Kontaktinformationen (wie insbesondere 24h Kundenhotline, Adressen, Ansprechpartner, Bankverbindungen) und sonstiger zur Vertragsabwicklung erforderlicher und im Vertrag genannten Informationen sind keine Änderungen der AGB bzw. des Vertrags. Derartige Änderungen können dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden. Etwaige Änderung der Roaming-Partner bzw. deren Tarife sind ebenfalls keine Änderung des Vertrags.
2. Vertragsgegenstand und Voraussetzungen für die Vertragserfüllung
2.1 Gegenstand des Vertrags sind das „SMATRICS NET – Laden“ und „Partner NET – Laden“ gemäß der Leistungsbeschreibung in Punkt 5. Daneben wird die „24h Kundenhotline“ und die SMATRICS Mobile-App kostenlos zur Verfügung gestellt.
2.2 Die Erbringung von Netzdienstleistungen und / oder Stromliefertätigkeiten und / oder Telekommunikations-Dienstleistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde ist für die Einhaltung der Netzbedingungen, der Bedingungen der Telekomdienstleister und sonstiger in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch SMATRICS relevanten Verträge und anwendbaren technischen Standards verantwortlich. Die Leistungen von SMATRICS setzen einen aufrechten Netzzugang und eine aufrechte Strombelieferung sowie – hinsichtlich der SMATRICS Mobile-App – eine aufrechte Internetverbindung voraus. Eine Haftung von SMATRICS (Schlecht- bzw. Nichterfüllung, Schadenersatz, etc.) ist daher in den Fällen mangelnder Stromversorgung, Netzdienstleistung oder Telekommunikations-Dienstleistungen ausgeschlossen (vgl. auch Punkt 13.1 AGB).
3. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung
3.1 Mit dem Abschluss dieses Vertrages nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass SMATRICS als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) berechtigt ist, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen und (insbesondere auch aus öffentlichen SMATRICS Ladestationen und / oder Wallboxen und / oder Ladestationen von Partnern der SMATRICS) erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags an Lieferanten, IT-Dienstleister, Kundenservice, Roaming-Partner, Partnerstationsbetreiber, Banken, Buchhaltung, Steuerberater, sowie sofern notwendig Versicherungsunternehmen, Inkassounternehmen und Rechtsvertreter zu übermitteln. Dies betrifft Vor- und Zuname, akademischer Grad, Postanschrift, E-Mail-Kontakt, Telefonnummer, Geburtsdatum, Abrechnungsdaten, Kontodaten, Kunden-ID-Nummer, Nummer des Ladekartencodes, Ladeort, Ladebeginn, Ladeende, verwendeter Ladepunkt, geladene Energiemenge, Roaming-Partner, Kennung des Endgeräts bei Nutzung der SMATRICS- Mobile-App, Verbrauchsdaten, Marke und Modell des angegebenen Fahrzeugs (Vertragsfahrzeug).
Erfolgt die Bezahlung im Rahmen des Vertrags mittels Kreditkarte, hat der Kunde die Kartennummer, das Ablaufdatum und den CVC Code der Kreditkarte bekannt zu geben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SMATRICS berechtigt ist, diese Daten ohne Speicherung an ihren Vertragspartner (derzeit card complete Service Bank AG) weiterzuleiten. Dieser überprüft die Gültigkeit der Kreditkarte und die Richtigkeit der bekannt gegebenen Daten und wickelt die Zahlung ab. Zur Abwicklung der Abrechnung von etwaiger Ladevorgängen an Ladestationen von Roaming-Partnern und Partnerstationsbetreibern von SMATRICS übermittelt SMATRICS an diese lediglich die Nummer des Ladekartencodes. Sie erhalten daher keinen Zugriff zu weiteren durch SMATRICS gespeicherten personenbezogenen Daten.
Bei Nichtbereitstellung der Daten nach diesem Punkt kann der Vertrag nicht erfüllt werden.
3.2 Dauer der Datenverarbeitung und Betroffenenrechte
Sämtliche Daten werden für die Vertragsdauer und danach solange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung, bei Streitigkeiten
oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten erforderlich ist.
Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person per Mail an info@smatrics.com oder per Post an SMATRICS GmbH & Co KG Europaplatz 2 / Stiege 4, 1150 Wien genannten Kontaktdaten der SMATRICS wenden.
Alle näheren Informationen betreffend Datenschutzrechte stellt SMATRICS auf ihrer Homepage unter https://smatrics.com/datenschutz zur Verfügung.
4. Widerrufs- und Rücktrittsrechte von Konsumenten
4.1 Die in Anhang IV geregelten Rechte auf Widerruf des Vertrags bzw. auf Rücktritt von Vertragsanbot und Vertrag stehen nur Kunden offen, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind.
5. Leistungsbeschreibung
5.1 "SMATRICS Net – Laden“ ermöglicht dem Kunden das Laden des Fahrzeugs an allen verfügbaren und öffentlichen SMATRICS Ladestationen (betrifft alle öffentlichen Ladestationen der SMATRICS EnBW GmbH und die öffentlichen SMATRICS Partnerstationen; Die SMATRICS Ladestationen sind unter https://smatrics.com/ladenetz ersichtlich). „Partner NET – Laden“ ermöglicht dem Kunden das Laden des Fahrzeugs an allen verfügbaren und freien Ladestationen des SMATRICS-Partners. Eine Stromentnahme aus Ladestationen zu anderen Zwecken als dem Laden des Fahrzeugs ist unzulässig.
5.2 Der Kunde ist berechtigt sich an diesen Ladestationen online (mittels SMATRICS Mobile-App oder der entsprechenden Website von SMATRICS oder des SMATRICS-Partners) zu identifizieren und das Fahrzeug zu laden. Bei Tarifen, welche die Ausgabe einer SMATRICS Ladekarte vorsehen, kann diese ebenfalls zur Identifikation an den Ladestationen genutzt werden.
5.3 SMATRICS ist berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden sowie Stecker oder Buchsen von den Ladestationen aus der Ferne zu entriegeln, wenn nicht mehr geladen wird. Davon ist jedenfalls auszugehen, wenn die gemäß den Herstellerangaben des Fahrzeugs angegebene maximale Ladedauer überschritten wurde. Weiters ist SMATRICS berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden und zu entriegeln, wenn die Ladeordnung nicht eingehalten wird. Der Kunde ist zur Einhaltung der nachstehenden Ladeordnung verpflichtet:
- Die Straßenverkehrsordnung, die Park- und die Verkehr-sordnungen sind einzuhalten.
- Der Standplatz bei der Ladestation ist spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs des Fahrzeuges frei zu machen und auch sonst nicht zweckwidrig zu nutzen.
- Der Ladeanleitung ist zu folgen.
- Die Ladestationen und dazugehörigen Ladekabel sind nicht zu beschädigen. Der Kunde hat Schäden an SMATRICS oder Partner- Ladestationen oder Ladekabel an SMATRICS unverzüglich bekannt zu geben.
- Mit Ladekabeln an den Ladestationen ist so umzugehen, dass davon keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist ein fix an der Ladestation angebrachtes Kabel nach dem Ladevorgang wieder ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verstauen.
- Für Kabel, Verbindungsstücke, Adapter, etc. des Kunden wird von SMATRICS keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt SMATRICS bei der Verwendung von nicht genormten Kabeln, Verbindungsstücken, Adaptern etc. keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion der Ladung.
- Das Kunden-Passwort für die SMATRICS-Partner Website ist sicher zu verwahren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kunden-Passwort ausschließlich vom Kunden für das Fahrzeug verwendet wird. Diebstahl oder Verlust der SMATRICS Ladekarte sowie des Kunden-Passworts sind unverzüglich zu deren Deaktivierung an SMATRICS zu melden.
6. „24h Kundenhotline“
6.1 Kunden erhalten täglich unter der 24h Kundenhotline (+43 (0) 5 03 13 51 855) Hilfestellungen zu technischen Problemen sowie Auskünfte wie insbesondere
- (Fehl-)Bedienung von Ladestationen oder Wallboxen
- Bekanntgabe der Adresse der nächstgelegenen öffentlichen SMATRICS Ladestation
- Auskünfte zu Vertragsinhalten und Rechnungen
- Produkte und Angebote
- Remote-Freischaltung (Fernfreischaltung) .
Schriftliche Anfragen können jederzeit auch an info@smatrics.com gerichtet werden, diese werden zu üblichen Bürozeiten bearbeitet.
7. „SMATRICS Mobile-App“
7.1 Auf der SMATRICS App für Android und iOS, die im App Store und über Google Play erhältlich ist, finden Kunden auf ihrem Smartphone folgende Services:
- Anzeige der SMATRICS Ladestationen in der Umgebung bzw. in ganz Österreich;
- Übermittlung von Detailinformationen zu den SMATRICS Ladestationen wie z.B. genaue Lage, Öffnungszeiten, Ladegeschwindigkeit etc.;
- Produktinformationen und Neuigkeiten über SMATRICS;
- Ladeanleitung zum Laden an den SMATRICS Ladestationen.
7.2 Darüber hinaus ist SMATRICS bemüht, die SMATRICS App laufend weiterzuentwickeln und bietet derzeit nachstehende Zusatzservices an, die jederzeit eingestellt werden können:
- Routenplanung und Navigation zur ausgewählten SMATRICS Ladestation;
- Informationen über Verfügbarkeit und Status der SMATRICS Ladestationen (frei/belegt);
- Freischalten der SMATRICS Ladestationen durch den Kunden aus dem personalisierten Kunden-Bereich.
8. Öffentliche SMATRICS Ladestationen
8.1 SMATRICS behält sich vor, aus zwingenden wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen Anzahl und örtliche Lage der öffentlichen SMATRICS Ladestationen sowie die SMATRICS Roaming-Partner zu verändern.
Auskünfte über die aktuellen Standorte der SMATRICS Ladestationen und der SMATRICS Roaming-Partner sind online (www.smatrics.com), über die SMATRICS Mobile-App für Android und iOS und über die 24h Kundenhotline-Nummer +43 (0) 5 03 13 51 855 verfügbar.
8.2 Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien SMATRICS Standplatzes zum Laden des Fahrzeugs. Ein Blockieren von SMATRICS Ladestationen bzw. von SMATRICS Standplätzen ist unzulässig. Reservierungen sind nur durch SMATRICS zulässig.
9. Entgelte (Tarife, Bearbeitungsentgelte) und Änderung der Entgelte
9.1 Sämtliche angegebenen Entgelte sind Bruttopreise (inklusive 20 % Umsatzsteuer) und sind das Entgelt für die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
9.2 Nicht in den angegebenen Entgelten enthalten sind sonstige Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge, sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung unvermeidbar entstehen und zu deren Aufwendung und / oder Tragung SMATRICS auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verpflichtet ist bzw. wird (wie Kosten aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz). SMATRICS ist berechtigt, diese Kosten – unabhängig von deren Bestand / Höhe bei Vertragsabschluss – an den Kunden zu verrechnen.
9.3 Die Entgelte richten sich nach dem vom Kunden jeweils ausgewählten Tarif.
9.4 Tarif
- Der Tarif besteht aus einer allfälligen Start- und Blockiergebühr, den für den Ladevorgang zu verrechnenden Ladeentgelten sowie einem allfällig monatlich anfallenden pauschalen Netz-Entgelt. Eine Startgebühr wird pro Ladevorgang (unabhängig von Ladezeit und von maximal verfügbarer Ladeleistung des verwendeten Ladepunkts) verrechnet. Eine Blockiergebühr wird pro Zeiteinheit verrechnet und startet nach Überschreitung einer bestimmten Dauer des Ladevorgangs. Das Ladenentgelt wird für die konsumierte Ladezeit und/oder pro bezogener Energiemenge verrechnet und hängt der Höhe nach von der maximal verfügbaren Ladeleistung des verwendeten Ladepunkts ab.
- Ladestationen können unterschiedliche technische Lademöglichkeiten (Stecker, Buchsen, etc.) mit unterschiedlichen maximal verfügbaren elektrischen Leistungen aufweisen. Jede dieser technischen Lademöglichkeiten wird als Ladepunkt bezeichnet. Die jeweilige maximal verfügbare Ladeleistung des Ladepunkts ist der Website des SMATRICS-Partners bzw. der SMATRICS Website (www.smatrics.com) zu entnehmen bzw. bei der 24h Kundenhotline zu erfragen.
- Startgebühren, Blockiergebühren und Ladeentgelte sind für jeden einzelnen Ladevorgang nach monatlicher Abrechnung zu zahlen. SMATRICS ist berechtigt, die Ladeentgelte für jede begonnene Minute des Ladevorgangs und/ oder Kilowattstunde zu verrechnen, eine für den Kunden günstigere Abrechnung ist zulässig. Der Ladevorgang beginnt mit dem Starten des Ladens durch den Kunden. Der Ladevorgang endet durch Beendigung durch den Kunden (Betätigen der Stopptaste an der Ladestation, Ziehen des Ladesteckers, Beendigung durch eine Aktion am Fahrzeug), automatisch durch das Fahrzeug oder durch SMATRICS aus der Ferne.
- Der Kunde hat die Kosten seines Telekommunikationsanbieters (Handy-Tarife, Internet Tarife) selbst zu tragen.
- Verrechnet werden Ladevorgänge, bei welchen das Elektrofahrzeug geladen wird, die 1 Minute oder länger andauern und 0,1 kWh oder mehr konsumiert werden.
- Die Ladestationen dürfen vom Kunden nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten benützt werden. Eine Nutzung dieser außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
9.5 Bearbeitungsentgelte
- Für jede Remote-Freischaltung (Fernfreischaltung) durch SMATRICS: € 15,00
- Für jeden Austausch einer verlorenen SMATRICS Ladekarte sowie für jedes Entsperren einer gesperrten SMATRICS Ladekarte, sofern der Kunde aufgrund von Verstößen gegen den Vertrag und/oder die AGB die Sperre zu verantworten hat: € 30,00.
- Für jedes Mahnschreiben wegen Zahlungsverzug bei Konsumenten im Sinne des KSchG: € 5,00.
- Für jedes Mahnschreiben wegen Zahlungsverzug bei Unternehmern im Sinne des KSchG: € 40,00.
- Vom Kunden verursachte Rückläuferspesen: SMATRICS verrechnet die von der Bank tatsächlich verrechneten Rückläuferspesen dem Kunden (ohne Aufschlag) weiter.
- Kosten für Inkasso: Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwaltes hat der Kunde die Kosten nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz zuzüglich Umsatzsteuer, im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros die Kosten nach Aufwand zu bezahlen, wobei diese nicht über den Höchstsätzen der jeweilig geltenden Inkassogebührenverordnung, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweils geltenden Fassung liegen dürfen.
9.6 Änderungen der Entgelte werden den Kunden, die keine Konsumenten im Sinne des KSchG sind (Unternehmer), schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch SMATRICS mitgeteilt. Änderungen der Entgelte sind ausschließlich für einen Zeitraum nach Ablauf eines Kündigungsverzichts (Ablauf der Mindestlaufzeit) zulässig. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die neuen Entgelte nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist von zwei Wochen nicht, so erlangen die geänderten Entgelte ab dem in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt – der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf – Wirksamkeit, und der Vertrag wird zu den geänderten Entgelten fortgesetzt. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen.
10. Abrechnung, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug, Vertragsstrafe, Sperren des Online-Zugangs
10.1 SMATRICS übermittelt dem Kunden monatlich eine Rechnung im Nachhinein für den / die Tarif/e. Die Verrechnung der Tarife beginnt bei Bekanntgabe der Freischaltung durch SMATRICS an den Kunden. Die monatlichen Tarifzahlungen sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist – die nicht kürzer als 14 Tage ab Rechnungserhalt sein darf – zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte, werden die monatlich zu zahlenden Beträge von der Kreditkarte abgebucht.
10.2 Ein allfälliges Netz-Entgelt wird für die Zeit zwischen Übergabe und dem nächstfolgenden Monatsersten anteilig tageweise verrechnet, sofern der Vertragsbeginn nicht auf einen Monatsersten fällt.
10.3 Bei Vertragsbeendigung werden etwaige Guthaben oder Fehlbeträge rückerstattet bzw. zur Zahlung fällig. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden die von ihm bzw. von einer ihm zurechenbaren Person (wie dem Verwender einer ihm vom Kunden überlassenen SMATRICS Ladekarte, eines ihm überlassenen Passworts bzw. Endgeräts oder dem Nutzer der SMATRICS Wallbox) nach Vertragsende in Anspruch genommenen Leistungen (wie Laden aus öffentlichen SMATRICS Ladestationen und / oder SMATRICS Wallboxen) zu verrechnen. Der Kunde hat dafür zumindest jenen Betrag zu bezahlen, der den von SMATRICS im Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme für diese Leistungen öffentlich angebotenen Entgelten (Preisen) / Bearbeitungsentgelten entspricht. Wird die in Anspruch genommene Leistung nicht oder nicht mehr angeboten, gelten die öffentlich angebotenen Entgelte (Preise) / Bearbeitungsentgelte jener Leistungen, die der in Anspruch genommen Leistungen am ehesten entspricht. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden über diese Entgelte (Preise) / Bearbeitungsentgelte hinausgehende Schäden unbeschadet einer
Vertragsstrafe gemäß Punkt 10.8 AGB zu verrechnen, sofern diese vom Kunden verschuldet sind.
10.4 Einwendungen gegen die Richtigkeit von Rechnungen sind innerhalb eines Monats ab Rechnungserhalt schriftlich an SMATRICS zu richten, andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt. Einwendungen sind schriftlich zu erheben und haben bei in den Rechnungen ausgewiesenen einzelnen Ladevorgängen jene konkret zu bezeichnen, hinsichtlich der die Richtigkeit vom Kunden bezweifelt wird. Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe bei der Aufklärung von Einwendungen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags, das Unterlassen von fristgerechten Einwendungen nicht die Geltendmachung von Forderungen durch den Kunden.
10.5 Die Aufrechnung von Forderungen von SMATRICS mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Das Recht von Konsumenten im Sinne des KSchG, ihre Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, bleibt für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von SMATRICS oder für Gegenforderungen unberührt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Konsumenten stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von SMATRICS anerkannt worden sind.
10.6 Dem Kunden stehen – je nach Tarif als Zahlungssysteme die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats an ein Zahlungs- bzw. Kreditinstitut, die Zahlung mittels Überweisung oder mittels Kreditkarte (MasterCard oder VISA) zur Verfügung. Kosten für den SEPA-Lastschrift Einzug bzw. für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Ungewidmete Zahlungen des Kunden werden auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Zur Überprüfung der Gültigkeit einer Kreditkarte wird im Zuge der Registrierung des Kunden ein Betrag von 10 Cent beim Kreditkarteninstitut angefragt. Eine tatsächliche Belastung der Kreditkarte mit diesem Betrag findet jedoch nicht statt.
10.7 Bei verschuldetem Zahlungsverzug von Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, ist SMATRICS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug von Unternehmern werden 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden über diese Verzugszinsen hinausgehende verschuldete Verzugsschäden zu verrechnen.
10.8 Wird bei Tarifen mit Fahrzeugbindung (Vertragsfahrzeug) ein anderes Fahrzeug als das angegebene Fahrzeug mit dem für diesen Vertrag zur Verfügung gestellten Online-Zugang (mittels SMATRICS Mobile-App oder der SMATRICS Website) und/oder SMATRICS Ladekarte geladen (zB weil der Kunde seine SMATRICS Ladekarte unberechtigt weitergibt oder einen Verlust nicht umgehend meldet), ist SMATRICS berechtigt, zuzüglich zu den hierdurch anfallenden Ladeentgelten das dreifache Netz-Entgelt in der für den gewählten Tarif gültigen Höhe einzuheben. Für den Fall, dass der ausgewählte Tarif kein Netz-Entgelt beinhaltet, beträgt die Vertragsstrafe nach diesem Punkt EUR 10,00. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch von SMATRICS anzurechnen.
10.9 Wird bei Tarifen mit Fahrzeugbindung (Vertragsfahrzeug) ein anderes Fahrzeug als das angegebene Fahrzeug mit dem für diesen Vertrag zur Verfügung gestellten Online-Zugang (mittels SMATRICS Mobile-App oder der SMATRICS Website) und/oder Ladekarte geladen (zB weil der Kunde seine SMATRICS Ladekarte unberechtigt weitergibt oder einen Verlust nicht umgehend meldet), ist SMATRICS berechtigt, den Online-Zugang über die SMATRICS Mobile-App und die SMATRICS Website für die Dauer bis zur Zahlung einem weiteren Netz-Entgelt in der für den gewählten Tarif gültigen Höhe (Punkt 10.8 AGB) zu sperren. SMATRICS wird den Kunden unverzüglich vor Sperrung des Online-Zugangs informieren und mitteilen, unter welchen
Voraussetzungen, der Online-Zugang über die SMATRICS Mobile-App und die SMATRICS Website wieder freigeschaltet wird.
11. Kundendaten, Zustimmung zum E-Mail Verkehr
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, SMATRICS über Änderungen seiner Firma, seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und im Fall von Verträgen mit Fahrzeugbindung über Änderungen der Marke und Modell des angegebenen Fahrzeuges (Vertragsfahrzeugs) sowie über alle anderen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten ohne Verzögerung schriftlich zu informieren. Zustellungen von Mitteilungen und Erklärungen durch SMATRICS an den Kunden können rechtswirksam an die vom Kunden zuletzt an SMATRICS bekannt gegebenen Kundendaten (Adresse und / oder E-Mail-Adresse und / oder Telefaxnummer) erfolgen.
11.2 Der Kunde stimmt der Übermittlung von Mitteilungen / Erklärungen / und Rechnungen durch SMATRICS in elektronischer Form an die von ihm bekannt gegebene E-Mail Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf die Zustellung in Papierform per Post oder Telefax.
12. Anrechnung als Energieeffizienzmaßnahme
12.1 Der Kunde überträgt die durch den Erwerb bzw. der Nutzung der Produkte und Leistungen von SMATRICS gesetzte Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise zur Anrechnung im Sinn des Bundes-Energieeffizienzgesetzes („EEffG“) unentgeltlich an SMATRICS. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise zur Anrechnung als Endenergieeffizienzmaßnahme verwendet und weiterübertragen werden. Der Kunde verpflichtet sich, allenfalls notwendige Zustimmungserklärungen zur Weiterübertragung und/oder zur Anrechnung zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise nicht an andere als SMATRICS zu übertragen.
13. Haftung und Schadenersatz
13.1 Eine Haftung – mit Ausnahme von Personenschäden – ist ausschließlich bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben. Die Haftung von SMATRICS für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – auf EUR 1.500,-- pro Schadensfall beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – ebenfalls ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Netzbetreiber, Telekomdienstleister und auch Stromlieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen von SMATRICS. SMATRICS haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen.
13.2 Schadenersatzansprüche verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen von Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte vom Schaden Kenntnis erlangt.
13.3 Jeglicher Eingriff in die von SMATRICS zur Verfügung gestellte elektrische Betriebsanlage ist untersagt. SMATRICS haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte bzw. durch Manipulation der von SMATRICS zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Wallboxen, Installationen und Geräte ist für die Zeit nach Ende des Vertrags ausgeschlossen.
13.4 Der Kunde ist für die technische Sicherheit der von ihm verwendeten Kabel, Buchsen, Adaptern, Zwischenstücke selbst verantwortlich. Es dürfen nur den technischen Sicherheitsnormen entsprechende Teile an die Ladestation angesteckt werden.
14. Höhere Gewalt
14.1 Ist / Sind die Vertragspartei(en) vollständig oder teilweise an der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert, ruhen die wegen höherer Gewalt (teilweise) nicht erfüllbaren Verpflichtungen, bis die Hindernisse, Fehler oder Störungen sowie deren Folgen behoben sind. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich wechselseitig in geeigneter Form über bekannte Fälle höherer Gewalt unverzüglich zu benachrichtigen und über die absehbare Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung zu informieren. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, von Telekominfrastruktur, behördliche Verfügungen und sonstige Umstände, die von der nicht erfüllenden Vertragspartei nicht zu vertreten sind.
15. Vertragsdauer, Kündigung
15.1 Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unbefristete Verträge können von jeder Vertragspartei mittels ordentlicher Kündigung zum jeweiligen Monatsletzten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
15.2 Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
- der Kunde einer Zahlungsverpflichtung trotz erfolgter schriftlicher Mahnung und Verstreichen der gesetzten Nachfrist nicht nachkommt;
- über das Vermögen des Kunden mangels Masse/Vermögen die Einleitung eines Insolvenzverfahrens verweigert bzw. ein eingeleitetes Verfahren beendet wird;
- die für die Vertragserfüllung erforderlichen Berechtigungen / Zustimmungen ohne Verschulden der kündigenden Vertragspartei erlöschen;
- der Kunde die Ladeordnung missachtet, insbesondere wenn der Kunde nicht 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs den Standplatz verlässt oder wenn ein anderes Fahrzeug als das angegebene Fahrzeug (Vertragsfahrzeug) geladen wird;
- der Kunde Installationen bzw. Geräte missbräuchlich verwendet oder unsachgemäß nutzt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 SMATRICS darf sich zur Erfüllung dieses Vertrags befugter Professionisten und Beauftragter bedienen.
16.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses. Erklärungen des Kunden per E-Mail an die Adresse info@smatrics.com sowie von SMATRICS an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen E-Mail Adresse des Kunden erfüllen dieses Schriftformerfordernis. Weiters gilt das Schriftformerfordernis als erfüllt, wenn der Kunde Eingaben via SMATRICS Mobile-App, der Website des SMATRICS-Partners bzw. der SMATRICS Website (insbesondere durch Drücken von Buttons und/oder Setzen von Bestätigungszeichen wie Haken oder Kreuzen) oder einer sonst von SMATRICS zur Verfügung gestellten Software an SMATRICS übermittelt und/oder auf einem Touchscreen eines Endgerätes (Smart-Phone, Laptops, etc.) unterfertigt. Die digitalisierte Form der vom Kunden geleisteten Unterschrift und die Reproduktion einer solchen Unterschrift werden vom Kunden als Nachweis seiner Unterschrift anerkannt. Von SMATRICS bzw. deren Vertretern nicht in Schriftform abgegebene Erklärungen an Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gelten nur dann, wenn diese Erklärungen für den Konsumenten vorteilhaft sind (§ 10 Abs. 3 KSchG).
16.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine im Erfolg für die Vertragsparteien möglichst nahe kommende rechtsgültige und durchführbare Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch für allfällige Regelungslücken dieses Vertrages.
16.4 SMATRICS ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag selbst rechtswirksam und schuldbefreiend auf Dritte zu überbinden. Beide Vertragspartner sind – ausgenommen der Kunde ist Konsument im Sinne des KSchG – berechtigt und verpflichtet, sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden.
16.5 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.
16.6 Es ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; Weiter- bzw. Rückverweisungen sind ausgeschlossen.