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AGB SMATRICS PARTNERTARIFE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ladetarife von SMATRICS, die wir zusammen mit unseren Partnern anbieten

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für SMATRICS Partnertarife (Österreich)

Stand: 01.09.2022

 

AGB der SMATRICS Partnertarife (Österreich) herunterladen: Download (PDF)

 

1. Bestandteile des Vertrags und Änderung der AGB

1.1 Es gelten die Bestimmungen des Angebots- bzw. des Vertragsformulars und der Anlagen, allfällige schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall und die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SMATRICS-Partnertarife (Österreich) (AGB). Diese Regelungen werden zusammen auch als „Vertrag“ bezeichnet. 

Allfällige Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden (Unternehmer) haben keine Geltung. Mit Abschluss und Abwicklung eines unter Zugrundelegung dieser AGB abgeschlossenen Vertrags wird die Anwendung von Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden ausgeschlossen. 

1.2  SMATRICS ist berechtigt, gegenüber Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, den Vertrag abzuändern. Änderungen der Punkte 2. (Vertragsgegenstand), 9. (Entgelte (Tarife, Bearbeitungsentgelte) und Änderungen der Entgelte), 10. (Abrechnung, Zahlung, Zahlungsverzug, Vertragsstrafe, Sperren des Online-Zugangs) und 15. (Vertragsdauer, Kündigung) sind jedoch nur zulässig, wenn sie den Kunden ausschließlich begünstigen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund entsprechender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erfolgen.  

Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die Änderung nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, so erlangt der neue Vertrag zum in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf, Wirksamkeit. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen. Für den Fall des Widerspruchs ist der Kunde jedoch weiterhin verpflichtet, sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen. 

1.3 SMATRICS ist berechtigt, gegenüber Kunden, die keine Konsumenten im Sinne des KSchG sind (Unternehmer), den Vertrag abzuändern. Änderungen der Entgelte sind im Rahmen des Punkts 9. AGB zulässig und dort geregelt. 

Änderungen des Vertrags werden dem Kunden schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch SMATRICS mitgeteilt. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die Änderung nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, so erlangt der neue Vertrag zum in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf, Wirksamkeit. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen. Für den Fall des Widerspruchs ist der Kunde jedoch weiterhin verpflichtet, sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen.  

1.4 Änderungen der Kontaktinformationen (wie insbesondere 24h Kundenhotline, Adressen, Ansprechpartner, Bankverbindungen) und sonstiger zur Vertragsabwicklung erforderlicher und im Vertrag genannten Informationen sind keine Änderungen der AGB bzw. des Vertrags. Derartige Änderungen können dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden. Etwaige Änderung der Roaming-Partner bzw. deren Tarife sind ebenfalls keine Änderung des Vertrags. 

 

2. Vertragsgegenstand und Voraussetzungen für die Vertragserfüllung 

2.1 Gegenstand des Vertrags sind das „SMATRICS NET – Laden“ und „Partner NET – Laden“ gemäß der Leistungsbeschreibung in Punkt 5. Daneben wird die „24h Kundenhotline“ und die SMATRICS Mobile-App kostenlos zur Verfügung gestellt.

2.2 Die Erbringung von Netzdienstleistungen und / oder Stromliefertätigkeiten und / oder Telekommunikations-Dienstleistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde ist für die Einhaltung der Netzbedingungen, der Bedingungen der Telekomdienstleister und sonstiger in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch SMATRICS relevanten Verträge und anwendbaren technischen Standards verantwortlich. Die Leistungen von SMATRICS setzen einen aufrechten Netzzugang und eine aufrechte Strombelieferung sowie – hinsichtlich der SMATRICS Mobile-App – eine aufrechte Internetverbindung voraus. Eine Haftung von SMATRICS (Schlecht- bzw. Nichterfüllung, Schadenersatz, etc.) ist daher in den Fällen mangelnder Stromversorgung, Netzdienstleistung oder Telekommunikations-Dienstleistungen ausgeschlossen (vgl. auch Punkt 13.1 AGB).  

 

3. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung

3.1 Mit dem Abschluss dieses Vertrages nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass SMATRICS als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) berechtigt ist, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen und (insbesondere auch aus öffentlichen SMATRICS Ladestationen und / oder Wallboxen und / oder Ladestationen von Partnern der SMATRICS) erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags an Lieferanten, IT-Dienstleister, Kundenservice, Roaming-Partner, Partnerstationsbetreiber, Banken, Buchhaltung, Steuerberater, sowie sofern notwendig Versicherungsunternehmen, Inkassounternehmen und Rechtsvertreter zu übermitteln. Dies betrifft Vor- und Zuname, akademischer Grad, Postanschrift, E-Mail-Kontakt, Telefonnummer, Geburtsdatum, Abrechnungsdaten, Kontodaten, Kunden-ID-Nummer, Nummer des Ladekartencodes, Ladeort, Ladebeginn, Ladeende, verwendeter Ladepunkt, geladene Energiemenge, Roaming-Partner, Kennung des Endgeräts bei Nutzung der SMATRICS- Mobile-App, Verbrauchsdaten,  Marke und Modell des angegebenen Fahrzeugs (Vertragsfahrzeug). 

Erfolgt die Bezahlung im Rahmen des Vertrags mittels Kreditkarte, hat der Kunde die Kartennummer, das Ablaufdatum und den CVC Code der Kreditkarte bekannt zu geben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SMATRICS berechtigt ist, diese Daten ohne Speicherung an ihren Vertragspartner (derzeit card complete Service Bank AG) weiterzuleiten. Dieser überprüft die Gültigkeit der Kreditkarte und die Richtigkeit der bekannt gegebenen Daten und wickelt die Zahlung ab. Zur Abwicklung der Abrechnung von etwaiger Ladevorgängen an Ladestationen von Roaming-Partnern und Partnerstationsbetreibern von SMATRICS übermittelt SMATRICS an diese lediglich die Nummer des Ladekartencodes. Sie erhalten daher keinen Zugriff zu weiteren durch SMATRICS gespeicherten personenbezogenen Daten.  

Bei Nichtbereitstellung der Daten nach diesem Punkt kann der Vertrag nicht erfüllt werden. 

3.2 Dauer der Datenverarbeitung und Betroffenenrechte

Sämtliche Daten werden für die Vertragsdauer und danach solange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung, bei Streitigkeiten 

oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten erforderlich ist.

Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person per Mail an info@smatrics.com oder per Post an SMATRICS GmbH & Co KG Europaplatz 2 / Stiege 4, 1150 Wien genannten Kontaktdaten der SMATRICS wenden.

Alle näheren Informationen betreffend Datenschutzrechte stellt SMATRICS auf ihrer Homepage unter https://smatrics.com/datenschutz zur Verfügung.

 

4. Widerrufs- und Rücktrittsrechte von Konsumenten

4.1 Die in Anhang IV geregelten Rechte auf Widerruf des Vertrags bzw. auf Rücktritt von Vertragsanbot und Vertrag stehen nur Kunden offen, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind.

 

5. Leistungsbeschreibung

5.1 "SMATRICS Net – Laden“ ermöglicht dem Kunden das Laden des Fahrzeugs an allen verfügbaren und öffentlichen SMATRICS Ladestationen (betrifft alle öffentlichen Ladestationen der SMATRICS EnBW GmbH und die öffentlichen SMATRICS Partnerstationen; Die SMATRICS Ladestationen sind unter https://smatrics.com/ladenetz ersichtlich). „Partner NET – Laden“ ermöglicht dem Kunden das Laden des Fahrzeugs an allen verfügbaren und freien Ladestationen des SMATRICS-Partners. Eine Stromentnahme aus Ladestationen zu anderen Zwecken als dem Laden des Fahrzeugs ist unzulässig.

5.2 Der Kunde ist berechtigt sich an diesen Ladestationen online (mittels SMATRICS Mobile-App oder der entsprechenden Website von SMATRICS oder des SMATRICS-Partners) zu identifizieren und das Fahrzeug zu laden. Bei Tarifen, welche die Ausgabe einer SMATRICS Ladekarte vorsehen, kann diese ebenfalls zur Identifikation an den Ladestationen genutzt werden.

5.3 SMATRICS ist berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden sowie Stecker oder Buchsen von den Ladestationen aus der Ferne zu entriegeln, wenn nicht mehr geladen wird. Davon ist jedenfalls auszugehen, wenn die gemäß den Herstellerangaben des Fahrzeugs angegebene maximale Ladedauer überschritten wurde. Weiters ist SMATRICS berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden und zu entriegeln, wenn die Ladeordnung nicht eingehalten wird. Der Kunde ist zur Einhaltung der nachstehenden Ladeordnung verpflichtet:

  • Die Straßenverkehrsordnung, die Park- und die Verkehr-sordnungen sind einzuhalten.
  • Der Standplatz bei der Ladestation ist spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs des Fahrzeuges frei zu machen und auch sonst nicht zweckwidrig zu nutzen.
  • Der Ladeanleitung ist zu folgen.
  • Die Ladestationen und dazugehörigen Ladekabel sind nicht zu beschädigen. Der Kunde hat Schäden an SMATRICS oder Partner- Ladestationen oder Ladekabel an SMATRICS unverzüglich bekannt zu geben.
  • Mit Ladekabeln an den Ladestationen ist so umzugehen, dass davon keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist ein fix an der Ladestation angebrachtes Kabel nach dem Ladevorgang wieder ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verstauen.
  • Für Kabel, Verbindungsstücke, Adapter, etc. des Kunden wird von SMATRICS keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt SMATRICS bei der Verwendung von nicht genormten Kabeln, Verbindungsstücken, Adaptern etc. keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion der Ladung.
  • Das Kunden-Passwort für die SMATRICS-Partner Website ist sicher zu verwahren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kunden-Passwort ausschließlich vom Kunden für das Fahrzeug verwendet wird. Diebstahl oder Verlust der SMATRICS Ladekarte sowie des Kunden-Passworts sind unverzüglich zu deren Deaktivierung an SMATRICS zu melden.

 

6. „24h Kundenhotline“

6.1 Kunden erhalten täglich unter der 24h Kundenhotline (+43 (0) 5 03 13 51 855) Hilfestellungen zu technischen Problemen sowie Auskünfte wie insbesondere

  • (Fehl-)Bedienung von Ladestationen oder Wallboxen
  • Bekanntgabe der Adresse der nächstgelegenen öffentlichen SMATRICS Ladestation
  • Auskünfte zu Vertragsinhalten und Rechnungen
  • Produkte und Angebote
  • Remote-Freischaltung (Fernfreischaltung) .

Schriftliche Anfragen können jederzeit auch an info@smatrics.com gerichtet werden, diese werden zu üblichen Bürozeiten bearbeitet.

 

7. „SMATRICS Mobile-App“

7.1 Auf der SMATRICS App für Android und iOS, die im App Store und über Google Play erhältlich ist, finden Kunden auf ihrem Smartphone folgende Services:

  • Anzeige der SMATRICS Ladestationen in der Umgebung bzw. in ganz Österreich;
  • Übermittlung von Detailinformationen zu den SMATRICS Ladestationen wie z.B. genaue Lage, Öffnungszeiten, Ladegeschwindigkeit etc.;
  • Produktinformationen und Neuigkeiten über SMATRICS;
  • Ladeanleitung zum Laden an den SMATRICS Ladestationen.

7.2 Darüber hinaus ist SMATRICS bemüht, die SMATRICS App laufend weiterzuentwickeln und bietet derzeit nachstehende Zusatzservices an, die jederzeit eingestellt werden können:

  • Routenplanung und Navigation zur ausgewählten SMATRICS Ladestation;
  • Informationen über Verfügbarkeit und Status der SMATRICS Ladestationen (frei/belegt);
  • Freischalten der SMATRICS Ladestationen durch den Kunden aus dem personalisierten Kunden-Bereich.

 

8. Öffentliche SMATRICS Ladestationen

8.1 SMATRICS behält sich vor, aus zwingenden wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen Anzahl und örtliche Lage der öffentlichen SMATRICS Ladestationen sowie die SMATRICS Roaming-Partner zu verändern.

Auskünfte über die aktuellen Standorte der SMATRICS Ladestationen und der SMATRICS Roaming-Partner sind online (www.smatrics.com), über die SMATRICS Mobile-App für Android und iOS und über die 24h Kundenhotline-Nummer +43 (0) 5 03 13 51 855 verfügbar.

8.2 Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien SMATRICS Standplatzes zum Laden des Fahrzeugs. Ein Blockieren von SMATRICS Ladestationen bzw. von SMATRICS Standplätzen ist unzulässig. Reservierungen sind nur durch SMATRICS zulässig.

 

9. Entgelte (Tarife, Bearbeitungsentgelte) und Änderung der Entgelte

9.1 Sämtliche angegebenen Entgelte sind Bruttopreise (inklusive 20 % Umsatzsteuer) und sind das Entgelt für die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.

9.2 Nicht in den angegebenen Entgelten enthalten sind sonstige Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge, sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung unvermeidbar entstehen und zu deren Aufwendung und / oder Tragung SMATRICS auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verpflichtet ist bzw. wird (wie Kosten aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz). SMATRICS ist berechtigt, diese Kosten – unabhängig von deren Bestand / Höhe bei Vertragsabschluss – an den Kunden zu verrechnen.

9.3 Die Entgelte richten sich nach dem vom Kunden jeweils ausgewählten Tarif.

9.4 Tarif

  • Der Tarif besteht aus einer allfälligen Start- und Blockiergebühr, den für den Ladevorgang zu verrechnenden Ladeentgelten sowie einem allfällig monatlich anfallenden pauschalen Netz-Entgelt. Eine Startgebühr wird pro Ladevorgang (unabhängig von Ladezeit und von maximal verfügbarer Ladeleistung des verwendeten Ladepunkts) verrechnet. Eine Blockiergebühr wird pro Zeiteinheit verrechnet und startet nach Überschreitung einer bestimmten Dauer des Ladevorgangs. Das Ladenentgelt wird für die konsumierte Ladezeit und/oder pro bezogener Energiemenge verrechnet und hängt der Höhe nach von der maximal verfügbaren Ladeleistung des verwendeten Ladepunkts ab.
  • Ladestationen können unterschiedliche technische Lademöglichkeiten (Stecker, Buchsen, etc.) mit unterschiedlichen maximal verfügbaren elektrischen Leistungen aufweisen. Jede dieser technischen Lademöglichkeiten wird als Ladepunkt bezeichnet. Die jeweilige maximal verfügbare Ladeleistung des Ladepunkts ist der Website des SMATRICS-Partners bzw. der SMATRICS Website (www.smatrics.com) zu entnehmen bzw. bei der 24h Kundenhotline zu erfragen.
  • Startgebühren, Blockiergebühren und Ladeentgelte sind für jeden einzelnen Ladevorgang nach monatlicher Abrechnung zu zahlen. SMATRICS ist berechtigt, die Ladeentgelte für jede begonnene Minute des Ladevorgangs und/ oder Kilowattstunde zu verrechnen, eine für den Kunden günstigere Abrechnung ist zulässig. Der Ladevorgang beginnt mit dem Starten des Ladens durch den Kunden. Der Ladevorgang endet durch Beendigung durch den Kunden (Betätigen der Stopptaste an der Ladestation, Ziehen des Ladesteckers, Beendigung durch eine Aktion am Fahrzeug), automatisch durch das Fahrzeug oder durch SMATRICS aus der Ferne.
  • Der Kunde hat die Kosten seines Telekommunikationsanbieters (Handy-Tarife, Internet Tarife) selbst zu tragen.
  • Verrechnet werden Ladevorgänge, bei welchen das Elektrofahrzeug geladen wird, die 1 Minute oder länger andauern und 0,1 kWh oder mehr konsumiert werden.
  • Die Ladestationen dürfen vom Kunden nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten benützt werden. Eine Nutzung dieser außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.

9.5 Bearbeitungsentgelte

  • Für jede Remote-Freischaltung (Fernfreischaltung) durch SMATRICS: € 15,00
  • Für jeden Austausch einer verlorenen SMATRICS Ladekarte sowie für jedes Entsperren einer gesperrten SMATRICS Ladekarte, sofern der Kunde aufgrund von Verstößen gegen den Vertrag und/oder die AGB die Sperre zu verantworten hat: € 30,00.
  • Für jedes Mahnschreiben wegen Zahlungsverzug bei Konsumenten im Sinne des KSchG: € 5,00.
  • Für jedes Mahnschreiben wegen Zahlungsverzug bei Unternehmern im Sinne des KSchG: € 40,00.
  • Vom Kunden verursachte Rückläuferspesen: SMATRICS verrechnet die von der Bank tatsächlich verrechneten Rückläuferspesen dem Kunden (ohne Aufschlag) weiter.
  • Kosten für Inkasso: Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwaltes hat der Kunde die Kosten nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz zuzüglich Umsatzsteuer, im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros die Kosten nach Aufwand zu bezahlen, wobei diese nicht über den Höchstsätzen der jeweilig geltenden Inkassogebührenverordnung, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweils geltenden Fassung liegen dürfen.

9.6 Änderungen der Entgelte werden den Kunden, die keine Konsumenten im Sinne des KSchG sind (Unternehmer), schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch SMATRICS mitgeteilt. Änderungen der Entgelte sind ausschließlich für einen Zeitraum nach Ablauf eines Kündigungsverzichts (Ablauf der Mindestlaufzeit) zulässig. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die neuen Entgelte nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist von zwei Wochen nicht, so erlangen die geänderten Entgelte ab dem in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt – der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf – Wirksamkeit, und der Vertrag wird zu den geänderten Entgelten fortgesetzt. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen.

 

10. Abrechnung, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug, Vertragsstrafe, Sperren des Online-Zugangs

10.1 SMATRICS übermittelt dem Kunden monatlich eine Rechnung im Nachhinein für den / die Tarif/e. Die Verrechnung der Tarife beginnt bei Bekanntgabe der Freischaltung durch SMATRICS an den Kunden. Die monatlichen Tarifzahlungen sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist – die nicht kürzer als 14 Tage ab Rechnungserhalt sein darf – zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte, werden die monatlich zu zahlenden Beträge von der Kreditkarte abgebucht.

10.2 Ein allfälliges Netz-Entgelt wird für die Zeit zwischen Übergabe und dem nächstfolgenden Monatsersten anteilig tageweise verrechnet, sofern der Vertragsbeginn nicht auf einen Monatsersten fällt.

10.3 Bei Vertragsbeendigung werden etwaige Guthaben oder Fehlbeträge rückerstattet bzw. zur Zahlung fällig. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden die von ihm bzw. von einer ihm zurechenbaren Person (wie dem Verwender einer ihm vom Kunden überlassenen SMATRICS Ladekarte, eines ihm überlassenen Passworts bzw. Endgeräts oder dem Nutzer der SMATRICS Wallbox) nach Vertragsende in Anspruch genommenen Leistungen (wie Laden aus öffentlichen SMATRICS Ladestationen und / oder SMATRICS Wallboxen) zu verrechnen. Der Kunde hat dafür zumindest jenen Betrag zu bezahlen, der den von SMATRICS im Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme für diese Leistungen öffentlich angebotenen Entgelten (Preisen) / Bearbeitungsentgelten entspricht. Wird die in Anspruch genommene Leistung nicht oder nicht mehr angeboten, gelten die öffentlich angebotenen Entgelte (Preise) / Bearbeitungsentgelte jener Leistungen, die der in Anspruch genommen Leistungen am ehesten entspricht. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden über diese Entgelte (Preise) / Bearbeitungsentgelte hinausgehende Schäden unbeschadet einer 

Vertragsstrafe gemäß Punkt 10.8 AGB zu verrechnen, sofern diese vom Kunden verschuldet sind.

10.4 Einwendungen gegen die Richtigkeit von Rechnungen sind innerhalb eines Monats ab Rechnungserhalt schriftlich an SMATRICS zu richten, andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt. Einwendungen sind schriftlich zu erheben und haben bei in den Rechnungen ausgewiesenen einzelnen Ladevorgängen jene konkret zu bezeichnen, hinsichtlich der die Richtigkeit vom Kunden bezweifelt wird. Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe bei der Aufklärung von Einwendungen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags, das Unterlassen von fristgerechten Einwendungen nicht die Geltendmachung von Forderungen durch den Kunden.

10.5 Die Aufrechnung von Forderungen von SMATRICS mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Das Recht von Konsumenten im Sinne des KSchG, ihre Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, bleibt für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von SMATRICS oder für Gegenforderungen unberührt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Konsumenten stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von SMATRICS anerkannt worden sind.

10.6 Dem Kunden stehen – je nach Tarif als Zahlungssysteme die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats an ein Zahlungs- bzw. Kreditinstitut, die Zahlung mittels Überweisung oder mittels Kreditkarte (MasterCard oder VISA) zur Verfügung. Kosten für den SEPA-Lastschrift Einzug bzw. für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Ungewidmete Zahlungen des Kunden werden auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet. Zur Überprüfung der Gültigkeit einer Kreditkarte wird im Zuge der Registrierung des Kunden ein Betrag von 10 Cent beim Kreditkarteninstitut angefragt. Eine tatsächliche Belastung der Kreditkarte mit diesem Betrag findet jedoch nicht statt.

10.7 Bei verschuldetem Zahlungsverzug von Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, ist SMATRICS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug von Unternehmern werden 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden über diese Verzugszinsen hinausgehende verschuldete Verzugsschäden zu verrechnen.

10.8 Wird bei Tarifen mit Fahrzeugbindung (Vertragsfahrzeug) ein anderes Fahrzeug als das angegebene Fahrzeug mit dem für diesen Vertrag zur Verfügung gestellten Online-Zugang (mittels SMATRICS Mobile-App oder der SMATRICS Website) und/oder SMATRICS Ladekarte geladen (zB weil der Kunde seine SMATRICS Ladekarte unberechtigt weitergibt oder einen Verlust nicht umgehend meldet), ist SMATRICS berechtigt, zuzüglich zu den hierdurch anfallenden Ladeentgelten das dreifache Netz-Entgelt in der für den gewählten Tarif gültigen Höhe einzuheben. Für den Fall, dass der ausgewählte Tarif kein Netz-Entgelt beinhaltet, beträgt die Vertragsstrafe nach diesem Punkt EUR 10,00. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch von SMATRICS anzurechnen.

10.9 Wird bei Tarifen mit Fahrzeugbindung (Vertragsfahrzeug) ein anderes Fahrzeug als das angegebene Fahrzeug mit dem für diesen Vertrag zur Verfügung gestellten Online-Zugang (mittels SMATRICS Mobile-App oder der SMATRICS Website) und/oder Ladekarte geladen (zB weil der Kunde seine SMATRICS Ladekarte unberechtigt weitergibt oder einen Verlust nicht umgehend meldet), ist SMATRICS berechtigt, den Online-Zugang über die SMATRICS Mobile-App und die SMATRICS Website für die Dauer bis zur Zahlung einem weiteren Netz-Entgelt in der für den gewählten Tarif gültigen Höhe (Punkt 10.8 AGB) zu sperren. SMATRICS wird den Kunden unverzüglich vor Sperrung des Online-Zugangs informieren und mitteilen, unter welchen 

Voraussetzungen, der Online-Zugang über die SMATRICS Mobile-App und die SMATRICS Website wieder freigeschaltet wird.

 

11. Kundendaten, Zustimmung zum E-Mail Verkehr

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, SMATRICS über Änderungen seiner Firma, seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und im Fall von Verträgen mit Fahrzeugbindung über Änderungen der Marke und Modell des angegebenen Fahrzeuges (Vertragsfahrzeugs) sowie über alle anderen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten ohne Verzögerung schriftlich zu informieren. Zustellungen von Mitteilungen und Erklärungen durch SMATRICS an den Kunden können rechtswirksam an die vom Kunden zuletzt an SMATRICS bekannt gegebenen Kundendaten (Adresse und / oder E-Mail-Adresse und / oder Telefaxnummer) erfolgen.

11.2 Der Kunde stimmt der Übermittlung von Mitteilungen / Erklärungen / und Rechnungen durch SMATRICS in elektronischer Form an die von ihm bekannt gegebene E-Mail Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf die Zustellung in Papierform per Post oder Telefax.

 

12. Anrechnung als Energieeffizienzmaßnahme

12.1 Der Kunde überträgt die durch den Erwerb bzw. der Nutzung der Produkte und Leistungen von SMATRICS gesetzte Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise zur Anrechnung im Sinn des Bundes-Energieeffizienzgesetzes („EEffG“) unentgeltlich an SMATRICS. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise zur Anrechnung als Endenergieeffizienzmaßnahme verwendet und weiterübertragen werden. Der Kunde verpflichtet sich, allenfalls notwendige Zustimmungserklärungen zur Weiterübertragung und/oder zur Anrechnung zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise nicht an andere als SMATRICS zu übertragen.

 

13. Haftung und Schadenersatz

13.1 Eine Haftung – mit Ausnahme von Personenschäden – ist ausschließlich bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben. Die Haftung von SMATRICS für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – auf EUR 1.500,-- pro Schadensfall beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – ebenfalls ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Netzbetreiber, Telekomdienstleister und auch Stromlieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen von SMATRICS. SMATRICS haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen.

13.2 Schadenersatzansprüche verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen von Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte vom Schaden Kenntnis erlangt.

13.3 Jeglicher Eingriff in die von SMATRICS zur Verfügung gestellte elektrische Betriebsanlage ist untersagt. SMATRICS haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte bzw. durch Manipulation der von SMATRICS zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Wallboxen, Installationen und Geräte ist für die Zeit nach Ende des Vertrags ausgeschlossen.

13.4 Der Kunde ist für die technische Sicherheit der von ihm verwendeten Kabel, Buchsen, Adaptern, Zwischenstücke selbst verantwortlich. Es dürfen nur den technischen Sicherheitsnormen entsprechende Teile an die Ladestation angesteckt werden.

 

14. Höhere Gewalt

14.1 Ist / Sind die Vertragspartei(en) vollständig oder teilweise an der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert, ruhen die wegen höherer Gewalt (teilweise) nicht erfüllbaren Verpflichtungen, bis die Hindernisse, Fehler oder Störungen sowie deren Folgen behoben sind. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich wechselseitig in geeigneter Form über bekannte Fälle höherer Gewalt unverzüglich zu benachrichtigen und über die absehbare Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung zu informieren. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, von Telekominfrastruktur, behördliche Verfügungen und sonstige Umstände, die von der nicht erfüllenden Vertragspartei nicht zu vertreten sind.

 

15. Vertragsdauer, Kündigung

15.1 Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unbefristete Verträge können von jeder Vertragspartei mittels ordentlicher Kündigung zum jeweiligen Monatsletzten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.

15.2 Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • der Kunde einer Zahlungsverpflichtung trotz erfolgter schriftlicher Mahnung und Verstreichen der gesetzten Nachfrist nicht nachkommt;
  • über das Vermögen des Kunden mangels Masse/Vermögen die Einleitung eines Insolvenzverfahrens verweigert bzw. ein eingeleitetes Verfahren beendet wird;
  • die für die Vertragserfüllung erforderlichen Berechtigungen / Zustimmungen ohne Verschulden der kündigenden Vertragspartei erlöschen;
  • der Kunde die Ladeordnung missachtet, insbesondere wenn der Kunde nicht 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs den Standplatz verlässt oder wenn ein anderes Fahrzeug als das angegebene Fahrzeug (Vertragsfahrzeug) geladen wird;
  • der Kunde Installationen bzw. Geräte missbräuchlich verwendet oder unsachgemäß nutzt.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1 SMATRICS darf sich zur Erfüllung dieses Vertrags befugter Professionisten und Beauftragter bedienen.

16.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses. Erklärungen des Kunden per E-Mail an die Adresse info@smatrics.com sowie von SMATRICS an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen E-Mail Adresse des Kunden erfüllen dieses Schriftformerfordernis. Weiters gilt das Schriftformerfordernis als erfüllt, wenn der Kunde Eingaben via SMATRICS Mobile-App, der Website des SMATRICS-Partners bzw. der SMATRICS Website (insbesondere durch Drücken von Buttons und/oder Setzen von Bestätigungszeichen wie Haken oder Kreuzen) oder einer sonst von SMATRICS zur Verfügung gestellten Software an SMATRICS übermittelt und/oder auf einem Touchscreen eines Endgerätes (Smart-Phone, Laptops, etc.) unterfertigt. Die digitalisierte Form der vom Kunden geleisteten Unterschrift und die Reproduktion einer solchen Unterschrift werden vom Kunden als Nachweis seiner Unterschrift anerkannt. Von SMATRICS bzw. deren Vertretern nicht in Schriftform abgegebene Erklärungen an Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gelten nur dann, wenn diese Erklärungen für den Konsumenten vorteilhaft sind (§ 10 Abs. 3 KSchG).

16.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine im Erfolg für die Vertragsparteien möglichst nahe kommende rechtsgültige und durchführbare Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch für allfällige Regelungslücken dieses Vertrages.

16.4 SMATRICS ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag selbst rechtswirksam und schuldbefreiend auf Dritte zu überbinden. Beide Vertragspartner sind – ausgenommen der Kunde ist Konsument im Sinne des KSchG – berechtigt und verpflichtet, sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden.

16.5 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.

16.6 Es ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; Weiter- bzw. Rückverweisungen sind ausgeschlossen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für SMATRICS Partnertarife (Deutschland)

Stand: 01.09.2022

 

AGB der SMATRICS Partnertarife (Deutschland) herunterladen: Download (PDF)

 

1. Bestandteile des Vertrags und Änderung der AGB

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SMATRICS-Partnertarife (Deutschland) (nachfolgend: „AGB“) und kommen zwischen der

SMATRICS GmbH & Co KG

Europaplatz 2 / Stiege 4,

1150 Wien,

Österreich

E-Mail: info@smatrics.com

Telefon: +43 (0) 1 5322 400

Fax: +43 (0) 1 5322 400 55609

(nachfolgend „SMATRICS“),

eingetragen im Handelsregister des Handelsgerichts Wien unter FN 386728 v,

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU67499209,

und dem Kunden Anwendung.

1.2 Die AGB richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Soweit der Kunde den Vertrag als Unternehmer abschließt, gelten die AGB auch für alle späteren Verträge, selbst wenn die AGB nicht in diesen späteren Verträgen gesondert erwähnt werden.

1.3 Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, SMATRICS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SMATRICS eine Leistung an den Kunden in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.5 SMATRICS kündigt Änderungen des Vertrags, insbesondere auch Preisänderungen oder Änderungen dieser AGB dem Kunden mindesten drei Monate im Voraus schriftlich an. Sollte der Kunde der Vertragsänderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung von SMATRICS zustimmen, hat SMATRICS das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende ordentlich zu kündigen.

1.6 Änderungen der Kontaktinformationen (wie insbesondere 24h Kundenhotline, Adressen, Ansprechpartner, Bankverbindungen) und sonstiger zur Vertragsabwicklung erforderlicher und im Vertrag genannten Informationen sind keine Änderungen der AGB oder des Vertrags. Derartige Änderungen können dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Etwaige Änderung der Roaming-Partner bzw. deren Tarife sind ebenfalls keine Änderung des Vertrags.

 

2. Widerruf- und Rücktrittsrecht

2.1 Die in Anhang IV geregelten Rechte auf Widerruf des Vertrags bzw. auf Rücktritt von Vertragsanbot und Vertrag stehen nur Kunden offen, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

 

3. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung

3.1 Mit dem Abschluss dieses Vertrages nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass SMATRICS als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) berechtigt ist, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen und (insbesondere auch aus öffentlichen SMATRICS Ladestationen und / oder Wallboxen und / oder Ladestationen von Partnern der SMATRICS) erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags an Lieferanten, IT-Dienstleister, Kundenservice, Roaming-Partner, Partnerstationsbetreiber, Banken, Buchhaltung, Steuerberater, sowie sofern notwendig Versicherungsunternehmen, Inkassounternehmen und Rechtsvertreter zu übermitteln. Dies betrifft Vor- und Zuname, akademischer Grad, Postanschrift, E-Mail-Kontakt, Telefonnummer, Geburtsdatum, Abrechnungsdaten, Kontodaten, Kunden-ID-Nummer, Nummer des Ladekartencodes, Ladeort, Ladebeginn, Ladeende, verwendeter Ladepunkt, geladene Energiemenge, Roaming-Partner, Kennung des Endgeräts bei Nutzung der SMATRICS Mobile-App, Verbrauchsdaten, Marke und Modell des angegebenen Fahrzeugs (Vertragsfahrzeug).

Erfolgt die Bezahlung im Rahmen des Vertrags mittels Kreditkarte, hat der Kunde die Kartennummer, das Ablaufdatum und den CVC Code der Kreditkarte bekannt zu geben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SMATRICS berechtigt ist, diese Daten ohne Speicherung an ihren Vertragspartner (derzeit card complete Service Bank AG) weiterzuleiten. Dieser überprüft die Gültigkeit der Kreditkarte und die Richtigkeit der bekannt gegebenen Daten und wickelt die Zahlung ab.

Zur Abwicklung der Abrechnung von etwaigen Ladevorgängen an Ladestationen von Roaming-Partnern und Partnerstationsbetreibern von SMATRICS übermittelt SMATRICS an diese lediglich die Nummer des Ladekartencodes. Sie erhalten daher keinen Zugriff zu weiteren durch SMATRICS gespeicherten personenbezogenen Daten.

Bei Nichtbereitstellung der Daten nach dieser Klausel kann der Vertrag nicht erfüllt werden.

3.2 Dauer der Datenverarbeitung und Betroffenenrechte

Sämtliche Daten werden für die Vertragsdauer und danach solange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung, bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten erforderlich ist.

Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person per Mail an info@smatrics.com oder per Post an SMATRICS GmbH & Co KG Europaplatz 2 / Stiege 4, 1150 Wien genannten Kontaktdaten der SMATRICS wenden.

Alle näheren Informationen betreffend Datenschutzrechte stellt SMATRICS auf ihrer Homepage unter https://smatrics.com/datenschutz zur Verfügung.

 

4. Leistungsbeschreibung

4.1 "SMATRICS Net – Laden“ ermöglicht dem Kunden das Laden des Fahrzeugs an allen verfügbaren und öffentlichen SMATRICS Ladestationen (betrifft alle öffentlichen Ladestationen der SMATRICS EnBW GmbH und die öffentlichen SMATRICS Partnerstationen; Die 

SMATRICS Ladestationen sind unter https://smatrics.com/ladenetz ersichtlich). „Partner NET – Laden“ ermöglicht dem Kunden das Laden des Fahrzeugs an allen verfügbaren und freien Ladestationen des SMATRICS-Partners. Eine Stromentnahme aus Ladestationen zu anderen Zwecken als dem Laden des Fahrzeugs ist unzulässig.

4.2 Der Kunde ist berechtigt sich an diesen Ladestationen online (mittels SMATRICS Mobile-App oder der entsprechenden Website von SMATRICS oder des SMATRICS-Partners) zu identifizieren und das Fahrzeug zu laden. Bei Tarifen, welche die Ausgabe einer SMATRICS Kundenkarte / Ladekarte vorsehen, kann diese ebenfalls zur Identifikation an den Ladestationen genutzt werden.

4.3 SMATRICS ist berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden sowie Stecker oder Buchsen von den Ladestationen aus der Ferne zu entriegeln, wenn nicht mehr geladen wird. Davon ist jedenfalls auszugehen, wenn die gemäß den Herstellerangaben des Fahrzeugs angegebene maximale Ladedauer überschritten wurde. Weiters ist SMATRICS berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden und zu entriegeln, wenn die Ladeordnung nicht eingehalten wird. Der Kunde ist zur Einhaltung der nachstehenden Ladeordnung verpflichtet:

  • Die Straßenverkehrsordnung, die Park- und die Verkehr-sordnungen sind einzuhalten.
  • Der Standplatz bei der Ladestation ist spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs des Fahrzeuges frei zu machen und auch sonst nicht zweckwidrig zu nutzen.
  • Der Ladeanleitung ist zu folgen.
  • Die Ladestationen und dazugehörigen Ladekabel sind nicht zu beschädigen. Der Kunde hat Schäden an SMATRICS oder Partner Ladestationen oder Ladekabel an SMATRICS unverzüglich bekannt zu geben.
  • Mit Ladekabeln an den Ladestationen ist so umzugehen, dass davon keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist ein fix an der Ladestation angebrachtes Kabel nach dem Ladevorgang wieder ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verstauen.
  • Für Kabel, Verbindungsstücke, Adapter, etc. des Kunden wird von SMATRICS keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt SMATRICS bei der Verwendung von nicht genormten Kabeln, Verbindungsstücken, Adaptern etc. keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion der Ladung.
  • Das Kunden-Passwort für die SMATRICS-Partner Website ist sicher zu verwahren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kunden-Passwort ausschließlich vom Kunden für das Fahrzeug verwendet wird. Diebstahl oder Verlust der SMATRICS Ladekarte sowie des Kunden-Passworts sind unverzüglich zu deren Deaktivierung an SMATRICS zu melden.
  • Die Ladestationen dürfen vom Kunden nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten benützt werden. Eine Nutzung dieser außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.

 

5. „24h Kundenhotline“

5.1 Kunden erhalten täglich unter der 24h (+49 89 262 010010) Hilfestellungen zu technischen Problemen sowie Auskünfte wie insbesondere

  • (Fehl-)Bedienung von Ladestationen oder Wallboxen
  • Bekanntgabe der Adresse der nächstgelegenen öffentlichen SMATRICS Ladestation
  • Auskünfte zu Vertragsinhalten und Rechnungen
  • Produkte und Angebote
  • Remote-Freischaltung (Fernfreischaltung) .

Schriftliche Anfragen können jederzeit auch an info@smatrics.com gerichtet werden, diese werden zu üblichen Bürozeiten bearbeitet.

 

6. „SMATRICS Mobile-App“

6.1 Auf der SMATRICS App für Android und iOS, die im App Store und über Google Play erhältlich ist, finden Kunden auf ihrem Smartphone folgende Services:

  • Anzeige der SMATRICS Ladestationen in der Umgebung;
  • Übermittlung von Detailinformationen zu den SMATRICS Ladestationen wie z.B. genaue Lage, Öffnungszeiten, Ladegeschwindigkeit etc.;
  • Produktinformationen und Neuigkeiten über SMATRICS;
  • Ladeanleitung zum Laden an den SMATRICS Ladestationen.

6.2 Darüber hinaus ist SMATRICS bemüht, die SMATRICS App laufend weiterzuentwickeln und bietet derzeit nachstehende Zusatzservices an, die jederzeit eingestellt werden können:

  • Routenplanung und Navigation zur ausgewählten SMATRICS Ladestation;
  • Informationen über Verfügbarkeit und Status der SMATRICS Ladestationen (frei/belegt);
  • Freischalten der SMATRICS Ladestationen durch den Kunden aus dem personalisierten Kunden-Bereich.

 

7 Öffentliche SMATRICS Ladestationen

7.1 SMATRICS behält sich vor, aus zwingenden wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen die Anzahl und örtliche Lage der öffentlichen SMATRICS Ladestationen sowie die SMATRICS Roaming-Partner zu verändern.

Auskünfte über die aktuellen Standorte der SMATRICS Ladestationen und der SMATRICS Roaming-Partner sind online (www.smatrics.com), über die SMATRICS Mobile-App für Android und iOS und über die 24h Kundenhotline-Nummer +49 89 262 010010 verfügbar.

7.2 Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien SMATRICS Standplatzes zum Laden des Vertragsfahrzeugs. Ein Blockieren von SMATRICS Ladestationen oder von SMATRICS Standplätzen ist unzulässig. Reservierungen sind nur durch SMATRICS zulässig.

 

8. Entgelte (Tarife, Bearbeitungsentgelte) und Änderung der Entgelte

8.1 Alle von SMATRICS angegebenen Preise verstehen sich in EURO und schließen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.

8.2 Die Entgelte richten sich nach dem vom Kunden jeweils ausgewählten Tarif.

8.3 Tarif

  • Der Tarif besteht aus einer allfälligen Start- und Blockiergebühr, einem allfällig monatlich anfallenden pauschalen Netz-Entgelt und den für die Ladezeit zu verrechnenden Ladeentgelten. Eine Startgebühr wird pro Ladevorgang (unabhängig von Ladezeit und von maximal verfügbarer Ladeleistung des verwendeten Ladepunkts) verrechnet. Eine Blockiergebühr wird pro Zeiteinheit verrechnet und startet nach Überschreitung einer bestimmten Dauer des Ladevorgangs. Das Ladenentgelt wird für die konsumierte Ladezeit und/oder pro bezogener Energiemenge verrechnet und hängt der Höhe nach von der maximal verfügbaren Ladeleistung des verwendeten Ladepunkts ab.
  • Ladestationen können unterschiedliche technische Lademöglichkeiten (Stecker, Buchsen, etc.) mit unterschiedlichen maximal verfügbaren elektrischen Leistungen aufweisen. Jede dieser technischen Lademöglichkeiten wird als Ladepunkt bezeichnet. Die jeweilige maximal verfügbare Ladeleistung des Ladepunkts ist der Website des SMATRICS-Partners bzw. der SMATRICS Website (www.smatrics.com) zu entnehmen bzw. bei der 24h Kundenhotline zu erfragen.
  • Startgebühren, Blockiergebühren und Ladeentgelte sind für jeden einzelnen Ladevorgang nach monatlicher Abrechnung zu zahlen. SMATRICS ist berechtigt, die Ladeentgelte für jede begonnene Minute des Ladevorgangs und/ oder Kilowattstunde zu verrechnen, eine für den Kunden günstigere Abrechnung ist 
  • zulässig. Der Ladevorgang beginnt mit dem Starten des Ladens durch den Kunden. Der Ladevorgang endet durch Beendigung durch den Kunden (Betätigen der Stopptaste an der Ladestation, Ziehen des Ladesteckers, Beendigung durch eine Aktion am Fahrzeug), automatisch durch das Fahrzeug oder durch SMATRICS aus der Ferne.
  • Der Kunde hat die Kosten seines Telekommunikationsanbieters (Handy-Tarife, Internet Tarife) selbst zu tragen.
  • Verrechnet werden Ladevorgänge, bei welchen das Elektrofahrzeug geladen wird, die 1 Minute oder länger andauern und 0,1 kWh oder mehr konsumiert werden.

8.4 Bearbeitungsentgelte

  • Für jede Remote-Freischaltung (Fernfreischaltung) durch SMATRICS: € 15,00
  • Für jeden Austausch einer verlorenen SMATRICS Ladekarte sowie für jedes Entsperren einer gesperrten SMATRICS Ladekarte, sofern der Kunde aufgrund von Verstößen gegen den Vertrag und/oder die AGB die Sperre zu verantworten hat: € 30,00.
  • Vom Kunden verursachte Rückläuferspesen: SMATRICS verrechnet die von der Bank tatsächlich verrechneten Rückläuferspesen dem Kunden (ohne Aufschlag) weiter.
  • Kosten für Forderungsbeitreibung: Befindet sich der Kunde im Verzug mit der Bezahlung einer fälligen Forderung von SMATRICS, ist SMATRICS berechtigt, vom Kunden die Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Forderungsbeitreibung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Verzugsschaden zu verlangen. Gleiches gilt bei Einschaltung eines Inkassounternehmens, das über eine Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen verfügt, wobei die Kosten nicht die Gebühren nach dem RVG überschreiten dürfen.

 

9. Abrechnung, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug, Vertragsstrafe, Sperren des Online-Zugangs

9.1 Dem Kunden stehen – je nach Tarif als Zahlungssysteme die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats an ein Zahlungs- bzw. Kreditinstitut, die Zahlung mittels Überweisung oder die Zahlung mittels Kreditkarte (MasterCard oder VISA) zur Verfügung.

9.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart, sind die Rechnungen von SMATRICS innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

9.3 SMATRICS übermittelt dem Kunden monatlich im Folgemonat für den Vormonat eine Rechnung auf Basis des vertraglich vereinbarten Tarifs. Bei Tarifen, welche die Ausgabe einer SMATRICS Ladekarte vorsehen, beginnt die Verrechnung der Tarife mit Aktivierung der SMATRICS Ladekarte durch SMATRICS.

9.4 Bei Bezahlung mittels Kreditkarte, werden die monatlich zu zahlenden Beträge von der Kreditkarte abgebucht. Zur Überprüfung der Gültigkeit einer Kreditkarte wird im Zuge der Registrierung des Kunden ein Betrag von 10 Cent beim Kreditkarteninstitut angefragt. Eine tatsächliche Belastung der Kreditkarte mit diesem Betrag findet jedoch nicht statt.

9.5 Ein allfälliges Netz-Entgelt wird für die Zeit zwischen Übergabe und dem nächstfolgenden Monatsersten anteilig tageweise verrechnet, sofern der Vertragsbeginn nicht auf einen Monatsersten fällt.

9.6 Bei Vertragsbeendigung werden etwaige Guthaben von SMATRICS an den Kunden zurückerstattet bzw. noch offene Zahlbeträge dem Kunden von SMATRICS in Rechnung gestellt. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden die von ihm nach Vertragsende in Anspruch genommenen Leistungen (wie z.B. Laden aus öffentlichen SMATRICS Ladestationen und / oder SMATRICS Wallboxen) in Rechnung zu stellen. Für die nach Vertragsende in Anspruch genommenen Leistungen hat der Kunde das im Zeitpunkt der Inanspruchnahme marktübliche Entgelt zu bezahlen.

9.7 Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9.8 Kann ein Einzug per Lastschriftverfahren aus irgendeinem Grund nicht (vollständig) erfolgen oder erfolgt die Zahlung des Kunden nicht innerhalb der dem Kunden von SMATRICS hierfür gesetzten Zahlungsfrist, so gerät der Kunde ohne eine weitere Mitteilung in Verzug und schuldet SMATRICS Zinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB.

9.9 Wird bei Tarifen mit Fahrzeugbindung (Vertragsfahrzeug) ein anderes Fahrzeug als das angegebene Fahrzeug unter Nutzung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Online-Zugangs (mittels SMATRICS Mobile-App oder der SMATRICS Website) oder der SMATRICS Ladekarte geladen (z.B. weil der Kunde seine Ladekarte unberechtigt weitergibt oder einen Verlust nicht umgehend meldet), ist SMATRICS berechtigt, zuzüglich zu den hierdurch anfallenden Ladeentgelten das dreifache Netz-Entgelt in der für den gewählten Tarif gültigen Höhe als Vertragsstrafe zu berechnen. Für den Fall, dass der ausgewählte Tarif kein Netz-Entgelt beinhaltet, beträgt die Vertragsstrafe nach diesem Punkt EUR 10,00. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch von SMATRICS anzurechnen.

9.10 Wird bei Tarifen mit Fahrzeugbindung (Vertragsfahrzeug) ein anderes Fahrzeug als das Vertragsfahrzeug unter Nutzung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Online-Zugangs (mittels SMATRICS Mobile-App oder der SMATRICS Website) oder der SMATRICS Ladekarte geladen (z.B. weil der Kunde seine Ladekarte unberechtigt weitergibt oder einen Verlust nicht umgehend meldet), ist SMATRICS berechtigt, den Online-Zugang über die SMATRICS Mobile-App und die SMATRICS Website für die Dauer bis zur Bezahlung des entsprechenden Ladeentgelts sowie der in Ziffer 9.8 dieser AGB geregelten Vertragsstrafe zu sperren. SMATRICS wird den Kunden unverzüglich vor Sperrung des Online-Zugangs informieren und mitteilen, unter welchen Voraussetzungen, der Online-Zugang über die SMATRICS Mobile-App und die SMATRICS Website wieder freigeschaltet wird.

 

10. Kundendaten, Zustimmung zum E-Mail Verkehr

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, SMATRICS über Änderungen seiner Firma, seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und im Fall von Verträgen mit Fahrzeugbindung über Änderungen der Marke und Modell des angegebenen Fahrzeugs (Vertragsfahrzeugs) sowie über alle anderen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten ohne schuldhaftes Zögern schriftlich zu informieren. Zustellungen von Mitteilungen und Erklärungen durch SMATRICS an den Kunden können rechtswirksam an die vom Kunden zuletzt an SMATRICS bekannt gegebenen Kundendaten (Adresse und / oder E-Mail-Adresse und / oder Telefaxnummer) erfolgen.

10.2 Der Kunde stimmt der Übermittlung von Mitteilungen, Erklärungen und Rechnungen durch SMATRICS in elektronischer Form an die von ihm bekannt gegebene E-Mail Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf die Zustellung in Papierform per Post oder Telefax. Der Kunde kann die Zustimmung zum Rechnungsversand per E-Mail jederzeit gegenüber SMATRICS widerrufen.

 

11. Haftung

11.1 Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet SMATRICS unbeschränkt.

11.2 Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln.

11.3 Die Erbringung von Netzdienstleistungen oder Stromliefertätigkeiten oder Telekommunikations-Dienstleistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde ist für die Einhaltung der Netzbedingungen, der Bedingungen der Telekomdienstleister und sonstiger in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch SMATRICS relevanten Verträge und anwendbaren technischen Standards verantwortlich. Die Leistungen von SMATRICS setzen einen aufrechten Netzzugang und eine aufrechte Strombelieferung sowie – hinsichtlich der SMATRICS Mobile-App – eine aufrechte Internetverbindung voraus. Eine Haftung von SMATRICS (Schlecht- bzw. Nichterfüllung, Schadenersatz, etc.) ist daher in den Fällen mangelnder Stromversorgung, Netzdienstleistung oder Telekommunikations-Dienstleistungen ausgeschlossen.

11.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet SMATRICS nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten und Unmöglichkeit ist die Haftung von SMATRICS auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

12. Höhere Gewalt

12.1 Ist / Sind die Vertragspartei(en) vollständig oder teilweise an der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert, ruhen die wegen höherer Gewalt (teilweise) nicht erfüllbaren Verpflichtungen, bis die Hindernisse, Fehler oder Störungen sowie deren Folgen behoben sind. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich wechselseitig in geeigneter Form über bekannte Fälle höherer Gewalt unverzüglich zu benachrichtigen und über die absehbare Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung zu informieren. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, von Telekominfrastruktur, behördliche Verfügungen und Anordnungen, insbesondere Quarantäneanordnungen, Epidemien und Pandemien sowie sonstige Umstände, die von der erfüllenden Vertragspartei nicht zu vertreten sind.

 

13. Vertragsdauer, Kündigung

13.1 Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unbefristete Verträge können von jeder Vertragspartei mittels ordentlicher Kündigung zum jeweiligen Monatsletzten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.

13.2 Die jeweils andere Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • der Kunde einer Zahlungsverpflichtung trotz erfolgter schriftlicher Mahnung und Verstreichen der gesetzten Nachfrist nicht nachkommt;
  • die für die Vertragserfüllung erforderlichen Berechtigungen / Zustimmungen ohne Verschulden der kündigenden Vertragspartei erlöschen;
  • der Kunde die Ladeordnung missachtet, insbesondere wenn der Kunde nicht 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs den Standplatz verlässt oder wenn ein anderes Fahrzeug als das angegebene Fahrzeug (Vertragsfahrzeug) geladen wird;
  • der Kunde Installationen bzw. Geräte missbräuchlich verwendet oder unsachgemäß nutzt.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 SMATRICS ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Vertrags zu beauftragen.

14.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen, die von Mitarbeitern von SMATRICS gemacht oder getroffen werden, sind für SMATRICS nicht verbindlich.

14.3 Der Vertragstext wird gespeichert.

14.4 Änderungen oder Ergänzungen des zwischen SMATRICS und dem Kunden abgeschlossen Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), d.h. die Erklärung muss auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, (Computer-)Fax) abgegeben werden. Damit erfüllen Erklärungen des Kunden per E-Mail an die Adresse info@smatrics.com sowie von SMATRICS an eine vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail Adresse des Kunden das Textformerfordernis.

14.5 Sollte eine Bestimmung des zwischen SMATRICS und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine im Erfolg für die Vertragsparteien möglichst nahe kommende rechtsgültige und durchführbare Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch für allfällige Regelungslücken dieses Vertrags.

14.6 Hat der Kunde den Vertrag als Unternehmer abgeschlossen, ist SMATRICS berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag selbst rechtswirksam und schuldbefreiend auf Dritte zu übertragen. Beide Vertragsparteien sind – vorausgesetzt, der Kunde hat den Vertrag als Unternehmer abgeschlossen – berechtigt und verpflichtet, sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu übertragen.

14.7 Bestellt der Kunde als Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche München (Deutschland). SMATRICS ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

14.8 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SMATRICS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

15. Alternative Streitbeilegung

15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

15.2 SMATRICS ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

AGB für das SMATRICS „Online Direct Payment“

Stand 31.05.2023

AGB herunterladen: AGB für das SMATRICS „Online Direct Payment“ (PDF)

 
1.    Geltungsbereich der AGB

1.1.    Die vorliegenden AGB gelten für das SMATRICS „Online Direct Payment“und kommen zwischen der

SMATRICS GmbH & Co. KG
Europaplatz 2 / Stiege 4, 
1150 Wien, 
Österreich 

E-Mail: info@smatrics.com
Telefon: +43 (0) 1 5322 400
Fax: +43 (0) 1 5322 400 55609
(nachfolgend „SMATRICS“), 
Handelsgerichts Wien
FN 386728 v, 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU67499209,

und dem Kunden zur Anwendung.

1.2.    Allfällige Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden (Unternehmer) haben keine Geltung. Mit Abschluss und Abwicklung der in diesen AGB beschriebenen Leistung wird die Anwendung von Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden ausgeschlossen.

1.3.    Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt, dass das FAGG gemäß § 1 Abs 2 Z 12 FAGG keine Anwendung bei Verträgen unter Verwendung von Warenautomaten findet, daher besteht keine Belehrungspflicht über Rücktrittsrechte und auch kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG.

Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gilt, dass gemäß § 312 Abs 2 Nr 9 BGB kein Rücktrittsrecht besteht.

 

2.    Vertragsgegenstand 

2.1.    Gegenstand dieses Vertrages ist das einmalige Laden eines Fahrzeugs an dem vom Kunden ausgewählten Ladepunkt und das Bezahlen dieser Ladung mittels vorher eingegebener Kreditkarte. (im weiteren gemeinsam „Online Direct Payment“ genannt). Eine Stromentnahme aus Ladestationen zu anderen Zwecken als dem Laden eines Fahrzeugs ist unzulässig.

2.2.    Dieser Vertrag endet automatisch nach Beendigung des Ladevorgangs.

2.3.    Um Online Direct Payment nutzen zu können, muss der Kunde seine E-Mail Adresse und seine Kreditkartendaten angeben und die eingegebene Kreditkarte so gedeckt sein, dass EUR 100,-- reserviert werden können. SMATRICS akzeptiert Kreditkarten von MasterCard oder VISA. Der Kunde sichert SMATRICS zu, dass die eingegebenen Daten korrekt sind und der Kunde berechtigt ist, die Kreditkarte zu belasten.

2.4.    SMATRICS ist berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden sowie Stecker oder Ladestationsbuchsen aus der Ferne zu entriegeln, wenn nicht mehr geladen wird. Weiters ist SMATRICS berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden und zu entriegeln, wenn die nachstehende Ladeordnung nicht eingehalten wird: 

  • Die Straßenverkehrsordnung, die Park- und die Verkehrsordnungen sind einzuhalten.
  • Der Standplatz bei der Ladestation ist spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs des Fahrzeuges frei zu machen und auch sonst nicht zweckwidrig zu nutzen.
  • Der Ladeanleitung ist zu folgen.
  • Die Ladestationen und Ladekabel sind nicht zu beschädigen. Der Kunde hat Schäden an Ladestationen oder Ladekabel an unverzüglich bekannt zu geben. 
  • Mit Ladekabeln an Ladestationen ist so umzugehen, dass davon keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist ein fix an der Ladestation angebrachtes Kabel nach dem Ladevorgang wieder ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verstauen. 
  • Für Kabel, Verbindungsstücke, Adapter, etc. des Kunden wird von SMATRICS keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt SMATRICS bei der Verwendung von nicht genormten Kabeln, Verbindungsstücken, Adaptern etc. keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion der Ladung.
  • Die Ladestationen dürfen vom Kunden nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten benützt werden. Eine Nutzung dieser außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.

2.5.    Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien Standplatzes zum Laden eines Fahrzeugs. Ein über das Laden eines Fahrzeugs hinausgehendes Benutzen von Ladestationen oder von Standplätzen ist unzulässig. 

 

3.    Entgelte

3.1.    Sämtliche angegebenen Entgelte sind Bruttopreise (bei Ladepunkten in Österreich: inklusive 20 % Umsatzsteuer; bei Ladepunkten in Deutschland: inklusive 19% Umsatzsteuer). 

3.2.    Nicht in den angegebenen Entgelten enthalten sind sonstige Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge, sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung unvermeidbar entstehen und zu deren Aufwendung und / oder Tragung SMATRICS auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verpflichtet ist oder wird (wie Kosten aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz). SMATRICS ist berechtigt, diese Kosten – unabhängig von deren Bestand / Höhe bei Vertragsabschluss – an den Kunden zu verrechnen. 

3.3.    Ladeentgelt

3.3.1.    Das Ladeentgelt wird entweder basierend auf der Ladedauer oder basierend auf der vom Kunden bezogener Energie berechnet. Die für den Ladevorgang am jeweiligen Ladepunkt relevante Verrechnungsart und die Entgelte pro Einheit werden dem Kunden bei der Eingabe seiner Daten angezeigt. Als Verrechnungsarten stehen entweder die Verrechnung nach der Dauer des Ladevorgangs oder nach bezogenen Energiemenge (in kWh) zur Verfügung.

3.3.1.1.    Bei Ladevorgängen, die nach der Dauer des Ladevorgangs abgerechnet werden, wird das dem Kunden angezeigte Entgelt für jede angefangene Minute zwischen der Autorisierung durch den Kunden und der Beendigung der Verbindung des Fahrzeugs zur Ladestation, unabhängig davon, wie viel Energie der Kunde in dieser Zeit bezogen hat, verrechnet. Eine für den Kunden günstigere Abrechnungsmethode, insbesondere die sekunden-genaue Abrechnung, ist zulässig.

3.3.1.2.    Bei Ladevorgängen, die nach der bezogenen Energiemenge abgerechnet werden, wird das dem Kunden angezeigte Entgelt für jede angefangene bezogene Kilowattstunde fällig. Für den Kunden günstigere Abrechnungsmethode, insbesondere die wattstunden-genaue Verrechnung, ist zulässig.

Zusätzlich hat der Kunde eine Blockiergebühr für das Blockieren der Ladestation nach den folgenden Maßstäben zu bezahlen: Ab dem Betätigen des Startbuttons durch den Kunden werden die Minuten der Blockierung der Ladestation mitgezählt, solange bis der Kunde die Verbindung des Fahrzeugs zur Ladestation beendet. Die Blockiergebühr wird für jede begonnen Minute der Blockierung verrechnet, wenn der Kunde die dem Kunden angezeigte Dauer für einen Ladevorgang überschritten hat.

3.4.    Sonstige Entgeltbestandteile

3.4.1.    Neben dem Ladeentgelt gemäß Punkt 3.3 können für einen Ladevorgang noch andere Entgeltbestandteile zur Anwendung gelangen, insbesondere eine Startgebühr.

Alle sonstigen Entgeltbestandteile werden dem Kunden ebenso wie das Ladeentgelt bei der Eingabe seiner Daten angezeigt.

3.5.    Ladelimit

3.5.1.    Zur Kostenbremse hat SMATRICS ein Ladelimit konfiguriert. Ist das Ladelimit erreicht, wird der Ladevorgang automatisch beendet.

3.5.2.    Bei einer Abrechnung nach der Dauer des Ladevorgangs ergibt sich für folgende Kategorien von Ladepunkten folgendes Zeitlimit:

  • AC 3,7 kW         24 Stunden,
  • AC 11 kW        24 Stunden,
  • AC 22 kW        10 Stunden,
  • AC 43 kW        10 Stunden,
  • DC 20 kW        10 Stunden,
  • DC 50 kW          2 Stunden,
  • DC 80 kW          1 Stunde,
  • DC 160 kW          1 Stunde und
  • DC 350 kW          1 Stunde.

3.5.3.    Bei einer Abrechnung in Kilowattstunden ist das Ladelimit so konfiguriert, dass das Ladeentgelt zusammen mit allfälligen sonstigen Entgeltbestandteilen den reservierten Betrag von EUR 100,-- nicht überschreitet.
 

4.    Abrechnung, Zahlung

4.1.    SMATRICS übermittelt dem Kunden unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs sowohl einen Zahlungsbeleg, als auch eine Rechnung. Der Endbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.

4.2.    Noch vor der Bestätigung des Ladevorgangsstarts wird auf der angegebenen Kreditkarte ein Betrag von EUR 100,-- zur Zahlung reserviert. Kann der Betrag nicht reserviert werden, so wird der Vorgang automatisch abgebrochen und Online Direct Payment kann nicht in Anspruch genommen werden.

4.3.    Der endgültige zur Zahlung fällige Betrag wird nach Beendigung des Ladevorgangs von der Kreditkarte abgebucht und der gegebenenfalls darüber hinausgehende reservierte Restbetrag wird wieder freigegeben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte ausreichend gedeckt ist, um die Reservierung und im Anschluss die Zahlung durchzuführen.

4.4.    Vom Kunden verursachte Rückläuferspesen: SMATRICS verrechnet die von der Bank tatsächlich verrechneten Rückläuferspesen dem Kunden (ohne Aufschlag) weiter.

 

5.    Haftung und Schadenersatz

5.1.    Die Haftung von SMATRICS für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden und vertraglichen Hauptleistungspflichten – auf EUR 1.500,-- pro Schadensfall beschränkt. Eine Haftung von SMATRICS für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist – außer bei Kunden, die Verbrauchen im Sinne des KSchG sind – ebenfalls ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. 
 

Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gilt folgende Haftungsregelung:
Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet SMATRICS unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SMATRICS nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten und Unmöglichkeit ist die Haftung von SMATRICS auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

5.2.    Jeglicher Eingriff in die von SMATRICS zur Verfügung gestellte elektrische Betriebsanlage ist untersagt. SMATRICS haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte oder durch Manipulation der von SMATRICS zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Wallboxen, Installationen und Geräte ist für die Zeit nach Ende des Vertrags ausgeschlossen.
 

5.3.    Der Kunde ist für die technische Sicherheit der von ihm verwendeten Kabel, Buchsen, Adaptern, Zwischenstücke selbst verantwortlich. Es dürfen nur den technischen Sicherheitsnormen entsprechende Teile an die Ladestation angesteckt werden. 
 

5.4.    Die Erbringung von Netzdienstleistungen und / oder Stromliefertätigkeiten und / oder Telekommunikations-Dienstleistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Eine Haftung von SMATRICS (Schlecht- oder Nichterfüllung, Schadenersatz, etc.) ist daher in den Fällen mangelnder Stromversorgung, Netzdienstleistung oder Telekommunikations-Dienstleistungen ausgeschlossen. Netzbetreiber, Telekomdienstleister und Stromlieferanten sind daher keine Erfüllungsgehilfen von SMATRICS. SMATRICS haftet somit auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen.

 

6.    Höhere Gewalt

6.1.    Ist / Sind die Vertragspartei(en) vollständig oder teilweise an der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert, ruhen die wegen höherer Gewalt (teilweise) nicht erfüllbaren Verpflichtungen, bis die Hindernisse, Fehler oder Störungen sowie deren Folgen behoben sind. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich wechselseitig in geeigneter Form über bekannte Fälle höherer Gewalt unverzüglich zu benachrichtigen und über die absehbare Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung zu informieren. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, von Telekominfrastruktur, behördliche Verfügungen und Anordnungen, Epidemien und Pandemien sowie sonstige Umstände, die von der nicht erfüllenden Vertragspartei nicht zu vertreten sind.


7.    Schlussbestimmungen

7.1.    Die Nichtgeltendmachung von Rechten – auch über einen längeren Zeitraum hinweg – bedeutet nicht, dass SMATRICS auf deren Geltendmachung, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, für die Zukunft oder die Vergangenheit (auch nicht schlüssig) verzichtet.

7.2.    Für Klagen gegen Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen oder europarechtlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Für Unternehmer ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht.

7.3.    Es ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und die nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; Weiter- oder Rückverweisungen sind ausgeschlossen.
Für Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts von Deutschland, entzogen wird.