Förderungen E-Mobilität für Unternehmen

Fördermittel im Bereich Elektromobilität werden für alle Unternehmen in Österreich sowie in Deutschland bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen um finanzielle Unterstützung anfragen.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Förderungen der einzelnen Bundesländer angeführt werden, informieren Sie sich hierfür bitte direkt auf der Seite Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Gemeinde. SMATRICS hat die wichtigsten Förderungen, welche Betriebe in Anspruch nehmen können, für Sie zusammengefasst:

Förderungen für Betriebe in Österreich

Förderung für Ladeinfrastruktur

Im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2022 wird Ladeinfrastruktur gefördert. Gefördert wird die Errichtung von E-Ladesäulen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.

Öffentlich zugängliche Ladepunkte:

  • AC 11 bis 22 kW → 2.500 Euro
  • DC bis zu 100 kW → 15.000 Euro
  • DC ab 100 kW → 30.000 Euro

Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte:

  • AC 11 bis 22 kW → 900 Euro
  • DC bis zu 50 kW → 4.000 Euro
  • DC 50 bis 100 kW → 10.000 Euro
  • DC ab 100 kW → 20.000 Euro

Mehr Informationen zu Förderungen von Ladeinfrastruktur

Förderung für E-Fahrzeuge (PKW)

Im Zuge der Förderaktion E-Mobilität für Vetriebe 2022 wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb gefördert. Auch Range Extender werden in der Förderaktion berücksichtigt.

  • 2.000 Euro für E-PKW (M1 und N1) für BEV und FCEV
  • 1.000 Euro pro Fahrzeug (M1 und N1) für PHEV, REX, REEV

Mehr Informationen zu Förderungen von E-Fahrzeugen

Förderung für E-Leichtfahrzeuge, E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge

Gefördert werden E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). 

  • E-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 bis 2,5 Tonnen → 7.500 Euro
  • über 2,5 Tonnen bis zu 12.500 Euro
  • E-Kleinbusse der Klasse M1 bis zu 12.500 Euro, E-Kleinbusse der Klasse M2 bis zu 24.000 Euro

Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig. In diesen Fällen ist das Datum der Rechnung für die Depotzahlung bzw. Vorauszahlungen ausschlaggebend. 

Mehr Informationen zu Förderungen von E-Nutzfahrzeugen und E-Kleinbussen

Kombinierte Maßnahmen (Ladeinfrastruktur und E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus)

Die Kombination von mehreren Maßnahmen kann sich positiv auf die Förderhöhe auswirken: gefördert werden klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte im Bereich E-Taxis, E-Carsharing, E-Mietwagen und E-Fahrschulfahrzeuge, E-Zweiräder sowie E-Sonderfahrzeuge jeweils auch in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur.

Die Förderung ist für alle Antragsteller mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Mehr Informationen zu Förderungen von Kombinationen aus Ladeinfrastruktur & E-Fahrzeugen

keine NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer

Reine E-Autos sind sowohl von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Plug-In-Hybride sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig.

Mehr Informationen zu Ausnahmen von NoVA & motorbezogenen Versicherungssteuern

Vorsteuerabzug

E-Autos sind vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden.

Mehr Informationen zu Vorsteuerabzügen von E-Fahrzeugen

Entfall des Sachbezugs

Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen fällt der Sachbezug (von 1,5 bis 2 Prozent, je nach Fahrzeug) auf Null. Zusätzlich gilt auch für private E-Fahrzeuge, die beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen werden, dass kein Sachbezug vorliegt, sofern der Strombezug am Abgabeort gratis ist.

Mehr Informationen zum Entfall von Sachbezügen

Graz

Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten: Die Neuanschaffung eines E-Autos oder Plug-In-Hybrids wird in Graz zusätzlich zur Bundesförderung mit 1.500 Euro bezuschusst.

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Tirol

Das Land Tirol fördert die Errichtung von Ladestationen über 22 kW (AC oder DC) mit 3.000 Euro pro Ladestation. Der Förderantrag kann im Rahmen der Sonderförderprogramms "Oberes und Oberstes Gericht"  bis 31.12.2024 eingereicht werden.

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Voralberg

Das Land Voralberg bietet umfangreiche Unterstützungen für den Aubau von E-Mobilität. 

Gefördert werden E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse und Elektro-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine.  

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Förderungen für Betriebe in Deutschland

Förderung Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Das Programm KsNI ("Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur") fördert die Neuanschaffung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben. Dabei wird auch die Ladeinfrastruktur mit 80 Prozent der projektbezogenen Gesamtausgaben gefördert. Ab dem 29. Juni 2022 bis zum 10. August 2022 können Anträge für den zweiten Förderaufruf gestellt werden.

Weitere Informationen zur Förderung

Umweltbonus inkl. Innovationsprämie

Der Umweltbonus in Deutschland fördert folgende Gegenstände:

  • Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges (rückwirkend Zulassung ab 3. Juni 2020
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Bei Vorlage aller Voraussetzungen wird der Umweltbonus in Höhe von 6.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und 4.500 Euro für Plug-In Hybride bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro gewährt. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro wird für rein elektrische betriebene Fahrzeuge ein Umweltbonus in Höhe von 5.000 Euro und für Plug-In Hybride in Höhe von 3.750 Euro gewährt.

Mehr Informationen zum Umweltbonus inkl. Innovationsprämie

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte privat genutzt werden, werden monatlich mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. 

Mehr Informationen zur Kfz-Steuer für E-Autos

Nordrhein-Westfalen

Das Förderprogramm "Emissionsarme Mobilität" fördert die Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen und Ladeinfrastruktur:

  • E-Nutzfahrzeuge 8.000 Euro
  • Förderung für Ladeinfrastruktur beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei privaten Standorten beträgt die Förderung bis zu 3.000 Euro, bei öffentlich zugänglichen Standorten bis zu 5.000 Euro pro Ladepunkt.

Mehr Informationen zum Förderprogramm "Emissionsarme Mobilität"

Baden-Württemberg

Gefördert wird:

  • Ladepunkte bis 22kW mit max. 2.500 Euro pro Ladepunkt 
  • Ladepunkte mit einer Ladeleistung von über 22 kW und bis zu 100 kW mit max. 10.000 Euro pro Ladepunkt
  • Ladepunkte mit einer Ladeleistung über 100 kW mit max. 20.000 Euro pro Ladepunkt

Die Antragstellung ist bis 22.08.2022 möglich.

Mehr Informationen zur Förderung

Berlin

Das Förderprogramm "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" (WELMO) in Berlin beinhaltet folgende Fördergegenstände:

  • Nutzfahrzeugen (N1, N2) maximal 15.000 Euro je Fahrzeug, 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Fahrzeuge entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische Klein-und Leichtfahrzeuge“ maximal 5.000 Euro je Fahrzeug, 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW max. 2.500 Euro pro Ladepunkt, Schnelllladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss ab 22 kW max. 30.000 Euro pro Ladepunkt

Der Antragsteller muss seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben. Die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden. Gefördert werden: Neufahrzeuge, Jahreswagen, Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mind. 12 Monaten, Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z. B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder und S-Pedelecs). Pkw der Klasse M1 werden nicht mehr gefördert.

Mehr Informationen zum Förderprogramm "Wirtschaftsnahe Elektromobilität"