Förderungen für Betriebe in Österreich
Im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2022 wird Ladeinfrastruktur gefördert. Gefördert wird die Errichtung von E-Ladesäulen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.
Öffentlich zugängliche Ladepunkte:
- AC 11 bis 22 kW → 2.500 Euro
- DC bis zu 100 kW → 15.000 Euro
- DC ab 100 kW → 30.000 Euro
Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte:
- AC 11 bis 22 kW → 900 Euro
- DC bis zu 50 kW → 4.000 Euro
- DC 50 bis 100 kW → 10.000 Euro
- DC ab 100 kW → 20.000 Euro
Im Zuge der Förderaktion E-Mobilität für Vetriebe 2022 wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb gefördert. Auch Range Extender werden in der Förderaktion berücksichtigt.
- 2.000 Euro für E-PKW (M1 und N1) für BEV und FCEV
- 1.000 Euro pro Fahrzeug (M1 und N1) für PHEV, REX, REEV
Gefördert werden E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht).
- E-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 bis 2,5 Tonnen → 7.500 Euro
- über 2,5 Tonnen bis zu 12.500 Euro
- E-Kleinbusse der Klasse M1 bis zu 12.500 Euro, E-Kleinbusse der Klasse M2 bis zu 24.000 Euro
Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig. In diesen Fällen ist das Datum der Rechnung für die Depotzahlung bzw. Vorauszahlungen ausschlaggebend.
Mehr Informationen zu Förderungen von E-Nutzfahrzeugen und E-Kleinbussen
Die Kombination von mehreren Maßnahmen kann sich positiv auf die Förderhöhe auswirken: gefördert werden klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte im Bereich E-Taxis, E-Carsharing, E-Mietwagen und E-Fahrschulfahrzeuge, E-Zweiräder sowie E-Sonderfahrzeuge jeweils auch in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur.
Die Förderung ist für alle Antragsteller mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Mehr Informationen zu Förderungen von Kombinationen aus Ladeinfrastruktur & E-Fahrzeugen
Reine E-Autos sind sowohl von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Plug-In-Hybride sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig.
Mehr Informationen zu Ausnahmen von NoVA & motorbezogenen Versicherungssteuern
E-Autos sind vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden.
Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen fällt der Sachbezug (von 1,5 bis 2 Prozent, je nach Fahrzeug) auf Null. Zusätzlich gilt auch für private E-Fahrzeuge, die beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen werden, dass kein Sachbezug vorliegt, sofern der Strombezug am Abgabeort gratis ist.
Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten: Die Neuanschaffung eines E-Autos oder Plug-In-Hybrids wird in Graz zusätzlich zur Bundesförderung mit 1.500 Euro bezuschusst.
Das Land Tirol fördert die Errichtung von Ladestationen über 22 kW (AC oder DC) mit 3.000 Euro pro Ladestation. Der Förderantrag kann im Rahmen der Sonderförderprogramms "Oberes und Oberstes Gericht" bis 31.12.2024 eingereicht werden.
Das Land Voralberg bietet umfangreiche Unterstützungen für den Aubau von E-Mobilität.
Gefördert werden E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse und Elektro-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine.