Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB SMATRICS HARDWARE
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 18.05.2018)
1. Geltungsbereich und Vertragsabschuss
Diese Bedingungen (AGB) gelten nur für den Verkauf von Wallboxen, Wallbox-Zubehör und Ladekabeln durch SMATRICS.
Mit Einlangen des vom Käufer unterfertigten Bestellscheins bei SMATRICS legt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot. Der Vertrag mit SMATRICS kommt zustande, wenn SMATRICS dieses Angebot ausdrücklich schriftlich annimmt und/oder wenn SMATRICS die bestellte Ware(n) an den Kunden versendet.
2. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung
2.1. Mit dem Abschluss dieses Vertrages nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass SMATRICS als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) berechtigt ist, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen und erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags an Lieferanten, IT-Dienstleister, Kundenservice, Banken, Buchhaltung, Steuerberater, sowie sofern notwendig Versicherungsunternehmen, Inkassounternehmen und Rechtsvertreter zu übermitteln. Dies betrifft Name bzw. Firma, Ansprechpartner, akademischer Grad, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Adresse und Lieferadresse.
Zur Abwicklung der Abrechnung von Ladevorgängen an Ladestationen der Roaming-Partner von SMATRICS übermittelt SMATRICS an die Roaming-Partner die Kunden-ID-Nummer anonymisiert. Die Roaming Partner erhalten daher keinen Zugriff zu den durch SMATRICS gespeicherten personenbezogenen Daten.
Bei Nichtbereitstellung der Daten nach diesem Punkt kann der Vertrag nicht erfüllt werden.
2.2. Dauer der Datenverarbeitung und Betroffenenrechte
Sämtliche Daten werden für die Vertragsdauer und danach solange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung, bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten erforderlich ist.
Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person per Mail an info@smatrics.com oder per Post an SMATRICS GmbH & Co KG Europaplatz 2 / Stiege 4 / 3.OG, 1150 Wien genannten Kontaktdaten der SMATRICS wenden.
3. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist SMATRICS berechtigt, den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Die Aufrechnung von Forderungen von SMATRICS mit Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Das Recht von Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), ihre Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, bleibt für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der SMATRICS sowie für Gegenforderungen unberührt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von SMATRICS anerkannt worden sind.
Einwendungen gegen die Richtigkeit von Rechnungen sind innerhalb eines Monats ab Rechnungserhalt schriftlich an SMATRICS zu richten, andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt. SMATRICS wird den Kunden auf die Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen in der Rechnung gesondert hinweisen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags, das Unterlassen von fristgerechten Einwendungen nicht die Geltendmachung von Forderungen durch den Kunden.
4. Mahn- und Inkassospesen
Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die dem Unternehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40 pro Mahnung. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt davon unberührt.
5. Lieferbedingungen
Zur Lieferung und Übergabe ist SMATRICS erst dann verpflichtet, wenn der Käufer all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Sofern nicht persönliche Übergabe vereinbart ist, bringt SMATRICS den Kaufgegenstand innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Bestellung in den Versand. SMATRICS ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6. Annahmeverzug
Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist SMATRICS nach Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern (wofür SMATRICS eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrags pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen kann), oder auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. SMATRICS ist zudem berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Spesen im Zusammenhang mit der Rücküberweisung des (Rest-)Kaufpreises.
7. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder – sofern der Käufer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist - für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter und grober Fahrlässigkeit hat, sofern der Käufer nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.
8. Rücktrittsrecht des Verbrauchers gem § 11 FAGG
Der Käufer, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb der Rücktrittsfrist zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher (Käufer) oder ein vom ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Käufer) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher (Käufer) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.
Die Rücktrittserklärung kann formfrei, mittels Muster- Widerrufsformular, abrufbar auf www.smatrics.com/muster-widerrufsformular, oder durch Zusendung des Widerrufsformulars gemäß Anhang 2 an SMATRICS erfolgen.
Tritt der Verbraucher (Käufer) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
i. der Unternehmer die vom Verbraucher (Käufer) geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten zu erstatten und den vom Verbraucher (Käufer) auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
ii. der Verbraucher (Käufer) die empfangene Ware zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschl. einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen.
iii. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.
SMATRICS kann die Rückzahlung verweigern, bis SMATRICS entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihr der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat.
9. Rücktrittsrecht des Verbrauchers gem § 3 KSchG
Der Käufer, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist und seine Vertragserklärung nicht in den Räumlichkeiten von SMATRICS bzw. auf einer Messe abgegeben und die Geschäftsbeziehung nicht selbst angebahnt hat, ist berechtigt, von einem verbindlichen Angebot den Vertrag abzuschließen (Vertragsanbot) oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Das Rücktrittsrecht steht bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgesetz (FAGG) unterliegen, nicht zu.
Es gilt das Datum der Absendung der Rücktrittserklärungen zur Einhaltung der Frist. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden.
10. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Dieser Punkt gilt nur für Käufer die keine Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind. Der Käufer von Elektro-Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-Elektronikgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungsverpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.
Der Käufer, welcher seinen Sitz in Österreich hat, hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Verkäufer alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Verpflichtungen des Verkäufers als Hersteller/Importeur insbesondere nach §§ 11 und 24 der Elektroaltgeräteverordnung und dem Abfallwirtschaftsgesetz erfüllen zu können.
Der Käufer, welcher seinen Sitz in Österreich hat, haftet gegenüber dem Verkäufer für alle Schäden und sonstigen finanziellen Nachteile, die dem Verkäufer durch den Käufer wegen fehlender oder mangelhafter Erfüllung der Finanzierungsverpflichtung sowie sonstiger Verpflichtungen nach diesem Punkt 9. entstehen. Die Beweislast für die Erfüllung dieser Verpflichtung trifft den Käufer.
11. Anrechnung als Energieeffizienzmaßnahme
Der Kunde überträgt die durch den Erwerb bzw. der Nutzung der Produkte und Leistungen von SMATRICS gesetzte Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise zur Anrechnung im Sinn des Bundes-Energieeffizienzgesetzes („EEffG“) unentgeltlich an SMATRICS. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise zur Anrechnung als Endenergieeffizienzmaßnahme verwendet und weiterübertragen werden. Der Kunde verpflichtet sich, allenfalls notwendige Zustimmungserklärungen zur Weiterübertragung und/oder zur Anrechnung zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise nicht an andere als SMATRICS zu übertragen.
12. Zustimmung zum E-Mail Verkehr
Der Kunde stimmt der Übermittlung von Mitteilungen / Erklärungen / und Rechnungen durch SMATRICS in elektronischer Form an die von ihm bekannt gegebene E-Mail Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf die Zustellung in Papierform per Post oder Telefax.
13. Adressenänderung
Der Käufer ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse SMATRICS unverzüglich bekanntzugeben, solange der Kauf nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; Weiter- bzw. Rückverweisungen sind ausgeschlossen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht.
15. Teilnichtigkeit
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtwirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
16. Schriftform
Es bestehen keine mündlichen Absprachen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses.