EU beschließt Ausbau der Ladeinfrastruktur bis 2026
Das Parlament der Europäischen Union hat am 12. Juli 2023 ein neues Gesetz beschlossen, welches den verpflichtenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Europa regelt. Das in Straßburg beschlossene Gesetz ist zugleich Teil des Klimapaktes der EU.
Ladeinfrastrukturausbau für E-PKW & Schwerlastverkehr
Im Gesetzesbeschluss wurde festgelegt, dass innerhalb der EU bis 2026 entlang aller Hauptverkehrsstraßen mindestens alle 60 km öffentliche Ladestationen zum Laden von E-PKW zur Verfügung stehen müssen.
Zudem beinhaltet das Gesetz europaweite Vorgaben für den weiteren Auf- & Ausbau von Infrastruktur für den elektrischen Schwerlastverkehr: Bis 2028 sollen alle 120 km Ladelösungen für LKW geschaffen werden.
Vorgaben zur Bezahlung von Ladevorgängen
Neben dem europaweiten Ausbau der Ladeinfrastruktur wurden vom EU-Parlament auch neue Vorgaben für die Bezahlung von Ladevorgängen an öffentlichen Ladestationen verabschiedet:
- Ladevorgänge an Ladepunkten über 50 kW müssen künftig nach kWh abgerechnet werden, wenn der Ladevorgang über die Ad-hoc-Zahlungsmethode erfolgt.
- Die Möglichkeit von Kartenzahlungen muss künftig stets optional gewährleistet sein.
Neues Kapitel europäischer E-Mobilität
Durch den Gesetzesbeschluss des EU-Parlaments entstehen europaweit geltende Vorgaben, welche die Projektierung neuer Ladeinfrastruktur und den Betrieb von Ladelösungen europaweit vereinheitlichen. Diese mittel- & langfristige Angleichung gesetzlicher Vorgaben zu Ausbau, Betrieb & Dichte der Ladeinfrastruktur sorgt für Klarheit und nützt sowohl E-Mobilitätsunternehmen als auch E-Mobilist:innen in ganz Europa.
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